Winkelpfeiler

[269] Winkelpfeiler, die in den vier Ecken eines, mit Kreuzgewölbe überspannten Raumes hervortretenden Pfeiler od. Schäfte, welche zur Verstärkung der Ecken, als Widerlager für die Gratbogen u. als Fortsetzung der Grate des Kreuzgewölbes dienen. Sind sie abgerundet u. mit Fuß u. Capitäl versehen, wie dies z.B. häufig in der germanischen Kirchenbaukunst vorkommt, so nennt man sie Dienste.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 269.
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