[721] Zügel, 1) ein lederner Riemen, welcher zu beiden Seiten des Zaumes angebracht ist, um das Pferd damit zu lenken; der Riemen ist in dem an dem Zaume befestigten Zügelring eingeschnallt. Bei Reitpferden hat man außer dem Stangenzügel (Kantharenzügel) noch einen Trensenzügel, welcher an die Trense befestigt ist. Zugleich ist der Z. bei Reitpferden nur so lang, daß das Pferd den Kopf bequem vorstrecken u. der Reiter ihn bequem an seine Brust drücken kann, bei Wagenpferden aber so lang, daß der Fuhrmann ihn vom Wagen aus bequem halten kann. Der Kreuzzügel wird angewendet, wenn man mit zwei Pferden fährt; jeder Theil theilt sich in zwei Enden, die Enden des linken Theils werden an die linke Seite, die Enden des rechten Theils an die rechte Seite des Zaumes beider Pferde geschnallt, so daß die Pferde gleichmäßig mit dem Z. regiert werden können. Daher Zügelführen (Halt, Anhalt), beim Reiten das schulgerechte Anziehen des Z-s, wobei der Kopf des Pferdes zurückgebeugt, zugleich aber dadurch, daß die Hanken mit den Waden saust vorwärts getrieben werden, bewirkt wird, daß der Körper des Pferdes im Gleichgewicht erhalten wird u. bes. auf den Hinterfüßen aufruht. Unter halbem Anhalt versteht man, wenn matt, ohne das Pferd aus dem Gange kommen zu lassen, nur durch Zurückziehen der Zügelhand, den Vordertheil des Pferdes anhält,[721] daß es sich nicht auf das Gebiß legt; 2) bei Vögeln die Gegend von der Schnabelwurzel bis an die Augen, ist bei mehrern Vögeln nackt.