Zehner

[545] Zehner, 1) in den Zusammensetzungen Zig (zwanzig etc.) genannt, im dekadischen System die Einheiten der ersten höhern Ordnung, s. Zahlensystem; 2) (Jagdw.), so v.w. Zehnender; 3) ein Gericht, welches aus 10 Personen besteht, das Zehnergericht, od. eine von diesen Gerichtspersonen; vgl. Decemviri; 4) (Zehnter), ein Getriebe mit 10 Triebstöcken; 5) (Dizaine, verderbt Schenie), beim Musterpapier (vgl. Musterweberei) die starke Linie, welche meist zehn kleine Quadrate abtheilt u. daher das Abzählen dieser Quadrate erleichtert; auch die von diesen starken Linien gebildeten Quadrate; 6) Sorte der Hecheln, mit 434 Zähnen in 17 Reihen; 7) Sorte des Tafelglases, 10 Stück im Bund; 8) die nach dem Conventionsfuß geprägten Zehnkreuzerstücke; 9) die Zehnbatzenstücke in der Schweiz; 10) die Kaisergroschen in Franken, deren 10 einen halben Reichsgulden machten; 11) die Landgroschen in Baiern von 1690, weil sie 10 Pfennige galten; 12) die 10 Centimesstücke im sonstigen Königreiche Westfalen = 8 Pfennige.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 545.
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