[740] Zungenlähmung (Glossoplegia), theilweise od. völlige Unbeweglichkeit u. Unempfindlichkeit der Zunge u. Schwächung od. gänzliche Aufhebung ihrer Verrichtungen, namentlich des Sprechens u. Schlingens; ist gewöhnlich ein Begleiter u. eine Folge des Schlagflusses u. mehr od. weniger allgemeine [740] Lähmung, seltener tritt sie für sich allein auf. Die Heilung derselben fällt mit der des Schlagflusses u. der Lähmung zusammen.