Zungenlähmung

[740] Zungenlähmung (Glossoplegia), theilweise od. völlige Unbeweglichkeit u. Unempfindlichkeit der Zunge u. Schwächung od. gänzliche Aufhebung ihrer Verrichtungen, namentlich des Sprechens u. Schlingens; ist gewöhnlich ein Begleiter u. eine Folge des Schlagflusses u. mehr od. weniger allgemeine [740] Lähmung, seltener tritt sie für sich allein auf. Die Heilung derselben fällt mit der des Schlagflusses u. der Lähmung zusammen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 19. Altenburg 1865, S. 740-741.
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