[750] Zurichten, 1) einem Gegenstande die gehörige Richtung od. Beschaffenheit ertheilen; 2) die Form genau in die Mitte des Fundaments bringen, s.u. Buchdrucken II.; 3) die Matrize für das Gießinstrument vorbereiten; s.u. Schriftgießen A); 4) die Schrift nach dem Guß aufsetzen, justiren u. fertig machen, s. Schriftgießen B); 5) einen Schmelzofen od. Herd so herstellen, daß die Arbeit wieder beginnen kann; 6) zum Schmuck bestimmte Federn in einem Seifenbade reinigen u. dann schwefeln, damit sie schön weiß werden; 7) Felle beim Weißgerben nach dem Garen ferner bereiten, s.u. Gerberei B) a); Zugerichtetes Leder. so v.w. Gefärbtes Leder; 8) die Seide zum Färben vorbereiten, s.u. Seide S. 780; 9) Graupenz., s.u. Graupenmühle S. 560; 10) (Ausmachen), bei Schießgewehren, umfaßt das Nachschneiden des Gewindes für die Schwanzschraube, die Verfertigung des Zündlochs, das Anlöthen des Absehens, des Korns, der Schaft- u. Bajonnethaften, das Abziehen mit der Feile; 11) bei baumwollenen Zeugen u. beim Papier so v.w. Appretiren; daher Zurichtung, so v.w. Appretur; 12) den Meilerz s.u. Kohlenbrennen S. 638.