[626] Appretur, 1) (Appretiren), die Verrichtung, wodurch Fabricaten, besonders gewebten u. gewirkten Waaren, ein schöneres Ansehen gegeben wird. Der solches verrichtet, heißt Appreteur (spr. Appretör). Die A. des Tuches umfaßt das Rauhen, Scheren u. Pressen, s. u. Tuch. Beim A. der glatten Wollenzeuge werden die einzelnen u. kurzen hervorstehenden Haare abgesengt od. weggebrannt; darauf reinigt man sie in einer Ark von Walkmühle u. wäscht sie in reinem Wasser aus, glänzt sie durch den Druck von glatten Walzen in einer Kalander, od. reibt sie mit einem glatten Steine; zuletzt werden sie gepreßt. Die holländische A. besteht darin, daß man die Zeuge mit einem Absud von Gummi, Akeleisamen, Flöhsamen u. Hausenblasen anfeuchtet u. dann in die Presse bringt, unter der Presse steht ein eiserner Tisch, auf welchem eine polirte kupferne Platte liegt, u. auf diese werden die Zeuge beim Pressen gelegt. Unter dem Tische ist ein Kohlenfeuer. Baumwollenzeuge werden bei der A. auch gesengt u. in der Walke gewaschen, hierauf gebleicht, gestärkt, geglättet u. gepreßt. Gleiches, nur ohne Sengen, geschieht bei der A. der Leinwand. Die schweren Sorten der Seidenzeuge erhalten gar keine A., sie werden nur gepreßt; leichtere Sorten von Atlas Taffet etc. steift man mit einer Auflösung des Traganth u. glättet sie zwischen Walzen. Bei gewirkten Waaren erfolgt die A. nach den Stoffen, aus denen sie bestehen; bei Strohhüten durch Bestreichen mit Stärke od. Gummi u. darauf folgendes Glänzen durch Reiben mit einem glatten Holze Beim A. des Leders krispelt man dasselbe mit dem Krispelholze, wodurch die Narben hervorgetrieben werden, od. bringt die Glätte durch treiben mit Kork od. einer Glaskugel hervor. 2) Was auf die Zeuge aufgetragen wird, um ihnen Glanz zu geben. 3) Bei musikalischen Instrumenten das richtige Verhältniß in der Bauart.