Kolonīen

[291] Kolonīen (hierzu die Karten »Kolonien I u. II«, vergleichende Darstellung des Kolonialbesitzes der europäischen Staaten etc.). Inhalt des folgenden Artikels:

Tabelle

Kolonien sind im allgemeinen zusammenhängende Ansiedelungen, besonders solche, deren Angehörige (Kolonisten, v. lat. colonus, »Feldbauer, Ansiedler«), sei es auf Grund staatlichen Schutzes durch das Mutterland oder durch eigne freie Betätigung ihrer sozialen Lebenskraft, ihre Stammeseigentümlichkeiten, Sitten, Gebräuche etc. außerhalb des eignen Volkstums oder Staatswesens unter Festhaltung des überlieferten nationalen und politischen Zusammenhanges[291] bewahren. Hierdurch unterscheidet sich die Koloniengründung von der Auswanderung (s. d.); doch können beide miteinander verbunden sein, indem die Auswandernden in fremden Ländern K. gründen und durch ihren Zustrom kräftigen, ohne in festen Beziehungen zum Mutterland oder unter dessen Leitung zu bleiben. So sind die Vereinigten Staaten von Nordamerika eine englische Kolonie, indem sie englische Sprache und Eigenart bewahrt haben. Entsprechendes gilt vom Spanischen und Portugiesischen Südamerika. In anderm Sinne spricht man von den K. der Hugenotten in Deutschland, der Salzburger in Preußen, der Deutschen in den Ostseeprovinzen und vielen andern Gegenden Rußlands, wobei die Kolonisten vollständig in den Verband des fremden Staates eintraten, ja oft auf Grund der Anregung und Förderung durch diesen Staat selbst in das Land kamen.

Den nächsten Anlaß zur Kolonisation bietet fast immer die Beengung der Lebensverhältnisse in der Heimat, sei es aus Mangel an anbaufähigem Land oder aus Übervölkerung (beide waren die Hauptursachen für Koloniengründungen im Altertum, vgl. Ver sacrum), wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten, politischer Unzufriedenheit, religiöser Zerwürfnisse oder aus Überschuß an Unternehmungslust und Kapitalkraft, die nach Betätigung suchen. Neben der Kolonisation der Kulturvölker ist die Kolonisationsarbeit der Halbkulturvölker, insbes. der Neger und Malaien, zu wenig gewürdigt worden. Heute ist in einigen Erdteilen, z. B. Amerika, Australien und im Südseegebiet, die Kolonisation abgeschlossen, während sie in Afrika und Asien noch fortdauert.

Klassen der K. Das Völkerrecht versteht unter K. nur solche Niederlassungen, die staatsrechtlich oder völkerrechtlich vom Mutterland abhängig sind, und trennt sie nach dem Grade der Abhängigkeit in drei Klassen: eigentliche K., überseeische Besitzungen eines Staates, die diesem administrativ völlig unterstellt sind, Schutzgebiete (Protektorate, Chartered Companies), überseeische Länder unter privater Verwaltung, die unter dem Schutz des Mutterlandes stehen, und Interessensphären, über die Vereinbarungen mit andern interessierten europäischen Mächten abgeschlossen wurden, dahin, daß keine fremde Macht innerhalb des einer andern Macht zugewiesenen, aber noch nicht von ihr besetzten Gebietes Hoheitsansprüche geltend machen darf.

Nach der vorherrschenden Benutzungsart teilt Roscher, dessen System Ed. Hahn und Ratzel weitergeführt haben, die K. in vier Klassen:

1) Eroberungskolonien, in denen die Ansiedler nicht sowohl aus eigner Produktion, sondern vielmehr aus der politischen und militärischen Ausbeutung der Eingebornen Vorteil ziehen. In diese Klasse gehören die Staatengründungen Alexanders d. Gr. und seiner Nachfolger im Orient, der Normannen in verschiedenen Teilen Europas, der Kreuzfahrer in Palästina, dem byzantinischen Reich und Livland und der Spanier in Südamerika. Die erste Generation der spanischen Kolonisten wurde geradezu Conquistadoren (Eroberer) genannt. Solche K. können weder in sehr dünnbevölkerten, noch in sehr niedrig kultivierten Ländern angelegt werden. In ihren Hauptzügen werden sie auch denselben Gang nehmen müssen wie eine kriegerische Invasion. Zu dieser Klasse gehören die Militärkolonien, angelegt, um ein besiegtes Land möglichst wohlfeil, sicher und dauernd im Zaum zu halten, wie solche besonders die Römer, dann die Venezianer auf Kreta, die Österreicher an der türkischen Grenze (Militärgrenze) und die Russen gegen die noch nicht unterworfenen Kaukasusvölker anlegten.

2) Handelskolonien, die entweder unmittelbar in solchen Ländern angelegt werden, wo es viel zu kaufen oder zu verkaufen gibt, wo aber dennoch aus irgend welchen Gründen der gewöhnliche freie Handel nicht stattfinden kann; oder sie dienen nur einem über sie hinausgehenden Handel als Zwischenstation. Fast alle größern Handelskolonien sind aus Faktoreien hervorgegangen. Zu ihrer Anlage gehört vor allem Kapitalreichtum und Seemacht. Niemals wird die bloße Handelskolonie eine eigne Nation, einen selbständigen Ableger des Mutterlandes bilden, wohl aber kann sie der Keim einer wirklichen Kolonie werden, wie dies auch tatsächlich fast immer der Fall gewesen ist. So entdeckte Kolumbus Amerika, indem er einen direkten Handel mit Ostindien einleiten wollte, die neuenglische Kolonisation begann mit Pelzhandel. Die Europäer sind in K. dieser Art selten Landeigentümer, sondern in der Regel nur Soldaten, Beamte und Kaufleute, während die eingeborne Bevölkerung ihnen politisch unterworfen ist. Daher bildet sich hier auch nicht leicht eine Nation, indem die hier befindlichen Europäer größtenteils nur Bereicherung suchen und, wenn sie diese erlangt haben, in ihr Vaterland zurückkehren. Eine Nebenart der Handelskolonien sind die Fischereikolonien, im spätern Mittelalter von den Hanseaten und Portugiesen, nachher von den Holländern, zuletzt von den Engländern angelegt.

3) Ackerbaukolonien können nur in Ländern angelegt werden, deren klimatische und wirtschaftliche Verhältnisse den Einwandernden ein friedliches Gedeihen versprechen, also bloß da, wo ein für den Ackerbau brauchbares Land ganz wüst oder höchstens von Hirten- und Jägerstämmen dünn bevölkert ist und wo daher der Begriff des Grundeigentums nicht existiert. Soll die Ackerbaukolonie gedeihen, so muß die Auswanderung in beträchtlicher Zahl erfolgen. Da aber für jede massenhafte Auswanderung ein langer Reiseweg zu den größten Schwierigkeiten gehört, da ferner die Produkte des Ackerbaues meist mühsam zu transportieren sind, so ist es für diese Art von K. am meisten geboten, dem Mutterlande verhältnismäßig nahe zu sein. Ackerbaukolonien haben die Phöniker in Cypern, Sizilien und Karthago gehabt, die Karthager in Sardinien, die Griechen in Sizilien und Unteritalien, die Spanier wanderten nach Südamerika, die Engländer nach Nordamerika, die Russen nach Sibirien. An vorübergehende Ausbeutung ist hier nicht zu denken. Die Kolonisten müssen in der Kolonie heimisch werden, weil meist die Kinder erst vollkommen ernten können, was die Väter gesät haben. Die Bande der Verwandtschaft und alle sonstigen Verhältnisse, welche die Kolonisten an ihr Mutterland knüpften, werden immer lockerer, die Erinnerungen erlöschen, und schon nach einigen Generationen können sie zu einer eignen, dem Vaterland entfremdeten Nation erwachsen, die nach Selbständigkeit und Unabhängigkeit strebt und sie nicht selten zu erkämpfen weiß, wie das in Nordamerika der Fall war. Eine Unterabteilung dieser Klasse bilden die Viehzuchtskolonien, wie sie die Spanier auf den Pampas und Llanos von Südamerika, die Holländer in der Kapkolonie, die Deutschen in Südwestafrika gründeten.

4) Pflanzungskolonien oder Plantagenkolonien, deren Zweck die Erzeugung gewisser, in der Regel tropischer Nutzpflanzen ist, wie die K. Westindiens, das südliche Nordamerika, Brasilien und teilweise auch die ehemaligen spanischen Provinzen in [292] Südamerika, können am wenigsten des Schutzes und der Unterstützung seitens des Mutterstaates entbehren und wachsen daher weniger leicht zu einer selbständigen Nation heran. Die Pflanzer oder freien Grundeigentümer werden selten einheimisch, da sie wegen ungesunden Klimas und Unannehmlichkeiten des Lebens ihre Pflanzungen durch Aufseher verwalten lassen oder, nachdem sie sich ein Vermögen gesammelt, in ihr Vaterland zurückkehren. Im Altertum kannte man Pflanzungskolonien nicht, weil die damals bekannten Länder ein beinahe übereinstimmendes Klima und demgemäß fast die gleichen Produkte hatten. Im spätern Mittelalter hatte Cypern etwas vom Charakter einer solchen Kolonie, da hier Zucker, Baumwolle und Indigo als Hauptprodukte angesehen wurden. In Amerika wurde der Plantagenbau erst seit Mitte des 18. Jahrh. durch Einführung von Negersklaven bedeutend, jetzt führt man chinesische und indische, im Südseegebiet auch melanesische und polynesische Kulis ein.

Weiterhin fallen unter den Begriff der K. noch die freien Negerkolonien, ursprünglich gegründet, um amerikanische oder den Sklavenschiffen abgenommene Neger anzusiedeln, wie die 1787 von der Afrikanischen Gesellschaft in London gegründete, später unter englische Herrschaft gestellte Kolonie Sierra Leone, dann die von der Amerikanischen Kolonisationsgesellschaft für freie Neger (gegründet 1816 in Washington) ins Leben gerufene Republik Liberia; ferner Strafkolonien, wie Neukaledonien, nach denen die zur Deportation verurteilten Verbrecher verbracht werden (vgl. Deportation und die dort angeführten Schriften von Korn und Bruck), sogen. Relaiskolonien, Militär-, Kohlen- und Flottenstationen, die seefahrenden Völkern zur Ausbesserung und Verproviantierung der Schiffe dienen, endlich die Bergwerkskolonien, in denen zunächst die Gewinnung von Gold, Silber, Edelsteinen etc. beabsichtigt wird, wie die Niederlassungen der Spanier in Westindien und Südamerika, die aber in der Regel, je mehr die Bergwerke ausgebeutet werden, in Ackerbaukolonien übergehen.

Von klimatischen Gesichtspunkten bei der Einteilung ausgehend, unterscheidet Dove tropische und außertropische K. In erstern (Plantagenkolonien, Handelskolonien z. T.) sind wegen der Ungunst des Klimas Europäer nur in geringer Zahl und nur für eine beschränkte Zeit ansässig und können sich selten durch eigne Arbeit betätigen. In letztern (Ackerbau-, Viehzuchtskolonien, Handelskolonien z. T.) können sie ohne Schädigung für ihre Gesundheit wohnen und arbeiten.

Geschichtliches.

Schon in der ältesten Zeit haben Völker, die eine ausgebreitetere Handelstätigkeit entwickelten, zur Sicherung ihres Handels K. angelegt, so das älteste größere Handelsvolk, die Phöniker, die schon vor der Mitte des 2. Jahrtausends v. Chr. an den Küsten des Mittelländischen Meeres eine größere Zahl von Niederlassungen gründeten. Wegen der geringen Bevölkerungszahl des Mutterlandes waren es meist kleine Handelsniederlassungen, aus denen später aber vielfach blühende Städte erwuchsen. Die mächtigste der phönikischen Pflanzstädte, Karthago, trat später an die Stelle des Mutterlandes und beherrschte, gestützt auf eine kluge Eroberungs- und Kolonialpolitik, bis zur Vernichtung durch Rom bald das ganze Mittelländische Meer. Ein vorzügliches kolonisatorisches Talent entwickelten die Griechen, deren äußere Geschichte eine ununterbrochene überseeische Auswanderung war, verbunden mit der Gründung von Handels- und Ackerbaukolonien. In Kleinasien, an den Küsten des Schwarzen Meeres, in Unteritalien (»Großgriechenland«), in der Kyrenaika, im südlichen Gallien und in Spanien entstanden zahlreiche griechische Niederlassungen, die überall griechische Kultur verbreiteten. Die blühendsten von ihnen waren das ionische Milet und das äolische Mytilene. Die Griechen unterschieden zwischen K., die von der Staatsgewalt des Mutterlandes selbst gegründet wurden und unter deren Leitung blieben (Kleruchien), und solchen, die aus den freien Bestrebungen der Bürger hervorgingen (Apoikien). Meist bildeten die griechischen K. unabhängige eigne Staaten, die als Töchter des Mutterstaates mit ihm eine Art Schutz- und Trutzbündnis eingingen und auch die geistige Gemeinschaft mit dem Mutterland nie unterbrachen. Die römische Politik war dagegen mehr eine Eroberungspolitik. Die Römer legten Militärkolonien an, dann auch Bürgerkolonien zur Versorgung armer Römer mit Grundbesitz, auch wurden Veteranen in dieser Weise versorgt und so zahlreiche Städte im südlichen und mittlern Europa gegründet. Auch die ganze Westhälfte des römischen Reiches ist nach und nach latinisiert worden. Im scharfen Gegensatz zu den griechischen K. genossen die römischen keinerlei politische Selbständigkeit. (Über die K. der Alten Welt vgl. die Artikel »Griechenland« [dazu: Großgriechenland, Ionien], »Karthago«, »Römisches Reich«, »Handel«.) Nach dem Zerfall der römischen Weltherrschaft konnte an Anlegung von Niederlassungen erst gedacht werden, als der internationale Verkehr sich größerer Ruhe und Sicherheit erfreute.

Im Mittelalter waren namentlich die Deutschen kolonisatorisch tätig. Die ganze Osthälfte Preußens und Österreich sind auf slawischem Kolonialboden erwachsen, in Preußen wirkte der Deutsche Orden; auch nach Polen, Schlesien, Siebenbürgen (durch Geisa II.) und in die Länder der Wenzelskrone (durch Ottokar) wurden deutsche Kolonisten gerufen. Die mittelalterliche deutsche Kolonisation begann in der Karolingerzeit, erreichte ihren Höhepunkt im 12. und 13. Jahrh. und fand unter Karl IV. ihren Abschluß. Im nördlichen Europa gründete vor allem die Hansa Handelsniederlassungen und Faktoreien. Im Süden von Europa bot sich weniger Gelegenheit für koloniale Betätigung. Die nördlichen Gestade des Mittelmeeres waren bereits in festen Händen von Kulturvölkern, die südlichen wurden von den europäerfeindlichen Mohammedanern beherrscht.

Die Aufschließung der Neuen Welt gab dem Kolonialwesen eine völlig veränderte Gestalt, da jetzt den Kulturvölkern der Alten Welt fast unbeschränkte Territorien zur Verfügung gestellt wurden. Nunmehr waren fast alle europäischen Staaten eifrigst bestrebt, möglichst ausgedehnte K. zu erwerben, und es entwickelte sich die besonders im 17. Jahrh. zur Blüte gelangte monopolistische Handels- und Kolonialpolitik, die als Kolonialsystem bezeichnet zu werden pflegt. Es gipfelte darin, die K. möglichst zugunsten des Mutterlandes auszubeuten. Man sperrte sie gegen Fremde ab, anfänglich um ihren Besitz sicherzustellen, später, als das Merkantilsystem (s. d.) sich mehr entfaltete, im Interesse der Handelspolitik. Das Streben ging vorzüglich dahin, ausschließlich dem Mutterlande den Verkehr mit den K. zu sichern, dem sie eine dauernde Bezugsquelle von Rohstoffen und Kolonialwaren, dann ein vorteilhaftes Absatzgebiet für die eignen Industrieerzeugnisse sein sollten. Den[293] Schiffsverkehr mit den K. behielt man ausschließlich der nationalen Flagge vor, indem von fremden Schiffen ein besonderer Flaggenzoll (s. Zuschlagszölle) erhoben oder ihnen der Besuch der K. geradezu untersagt wurde. Bestimmte Häfen des Mutterlandes wurden zu Stapelplätzen erklärt, wichtigere Produkte der K. sollten bloß hierher, nicht direkt nach dem Ausland verbracht werden, die Einfuhr nach den K. sollte nur über das Mutterland stattfinden. Auch wurde die Einfuhr vieler fremder Industrieerzeugnisse durch Auslegung hoher Zölle erschwert oder verboten. In den K. selbst aber wollte man eine eigne Industrie, die mit dem Mutterlande konkurrieren könnte, nicht aufkommen lassen. Deswegen wurde die Ausfuhr von Fabrikaten aus ihnen durch Zölle belastet oder überhaupt untersagt, oder es wurden bestimmte industrielle Unternehmungen in den K. nicht zugelassen. Allerdings räumte man auch den K. verschiedene Vorteile im Verkehr mit dem Mutterland ein, insbes. dadurch, daß die Erzeugnisse fremder K. auf dem Markte desselben mit höhern Einfuhrzöllen belastet oder für die Einfuhr von Erzeugnissen der eignen K. Prämien entrichtet wurden. Weil so Mutterland und Kolonie einander gegenseitig Begünstigungen zugestanden, die freilich mehr einseitig dem Mutterlande zugute kamen, wurde das Kolonialsystem auch oft Kolonialvertrag (pacte colonial) genannt. Das Kolonialsystem wurde, wenn auch nicht überall in der gleichen Weise, von allen Kolonialmächten durchgeführt. England bildete es besonders mit der 1651 erlassenen, 1660 und 1664 erweiterten Navigationsakte aus, Frankreich führte mit dem Reglement von 1670 eine vollständige Abschließung ein, auch Holland, Spanien und Portugal huldigten einer echt monopolistischen Handelspolitik. Eine Umgestaltung trat erst mit dem 19. Jahrh. ein. Das Verbot wurde mehr und mehr durch Unterscheidungs- oder Differentialzölle (s. Zölle) verdrängt, man ließ fremde Schiffe gegen das gleiche Zugeständnis von der andern Seite (Reziprozität) zu etc. So begann man in England 1822 mit umfassendern Reformen: der Verkehr mit amerikanischen K. wird 1825 freigegeben, die Häfen von Ostindien werden mit Ausnahme der Küstenschiffahrt gegen Zoll- und Flaggenzuschläge geöffnet, 1848 werden diese Zuschläge aufgegeben, 1849 die letzten Reste der Navigationsakte beseitigt, 1850 wird auch die Küstenschiffahrt freigegeben. Länger, bis 1861, behielt Frankreich das Absperrungssystem bei. Als im 19. Jahrh. Amerika infolge der Befreiung der spanischen und portugiesischen Besitzungen und der dadurch veranlaßten Ausstellung der Monroedoktrin seitens der Union aus der europäischen Kolonialpolitik ausschied, fand letztere in Asien, Afrika und Australien ein neues, ungeheuer erweitertes Tätigkeitsgebiet.

Den Spaniern gehörte einst ganz Südamerika ohne Brasilien, ferner Westindien, Mittelamerika und der gesamte Südteil Nordamerikas von Kalifornien bis Florida. Dazu kamen in Asien die Philippinen und eine Reihe kleinerer Besitzungen in Afrika und in der Südsee, so daß in diesem ungeheuern Reiche nach einem Ausspruche Karls V. die Sonne nicht unterging. Der spanische Kolonialbesitz wurde in echt bureaukratisch-merkantilistischem Geist von Vizekönigen und Generalkapitänen verwaltet. Der Überfluß an Gold und Silber ergab eine für jene Zeit überwältigende Edelmetallproduktion, mittels deren Karl V. und Philipp II. ihre imperialistische und rekatholisierende Politik trieben. Den Spaniern wurde dieser Reichtum verhängnisvoll, weil viele es verlernten, sich ehrlich um ihr tägliches Brot zu bemühen. Auch hatte Spanien schon damals nicht genug erwerbstätige Bevölkerung, um ohne eignen schweren Schaden zahlreiche Auswanderer abgeben zu können. Die Auswanderung blieb daher stets dürftig, weshalb den Spaniern nur die ganz oberflächliche Hispanisierung des eroberten Landes gelang. Ihre geringe wirtschaftliche Veranlagung, falsches Regierungssystem, religiöse Unduldsamkeit, Bevorzugung der Spanier vor den Einheimischen sowie die Sucht, die K. bei strengem Absperrungssystem in drückender Abhängigkeit zu halten und ihnen in einseitiger Ausbeutung jede Möglichkeit gedeihlicher wirtschaftlicher Entwickelung zu versagen, hatten zur Folge, daß die amerikanischen K. zu Anfang des 19. Jahrh. die spanische Herrschaft abschüttelten. So büßte Spanien schon damals den größten Teil seiner Besitzungen ein, bis es 1898 durch den unglücklichen, weil jammervoll geführten Krieg gegen die Union seine letzten wertvollen K. Cuba, Puerto Rico, die Philippinen und Guam verlor, während es die Karolinen und Marianen für 16 Mill. Mk. an Deutschland verkaufte. Heute umfaßt der überseeische Besitz (s. Karte 1) jener ältesten und einst größten europäischen Kolonialmacht nur noch die Guineainseln Fernando Po und Annobom, die Kanaren, das Rio Muni-Gebiet südlich von Kamerun, den nordwestafrikanischen Küstenstrich Rio del Oro und die Presidios an der marokkanischen Küste. Durch ein Abkommen mit Frankreich wurde der Flächeninhalt des Rio del Oro-Gebietes auf 190,000, der des Muni-Gebietes auf 25,000 qkm festgesetzt.

Auch Portugal war einst eine Kolonialmacht ersten Ranges, da es die West- und Ostküste Afrikas, die Küsten des Arabischen Meeres einschließlich der Westküste Indiens, einzelne hinterindische und chinesische Küstenplätze und die Molukken beherrschte. In Südamerika gehörte ihm das gold- und diamantenreiche Brasilien. Doch löste es sich 1822 vom Mutterlande los, und auch in Afrika und Asien gingen schon seit dem 16. Jahrh. große Gebiete an die Araber, Holländer und Engländer verloren. Heute gehören den Portugiesen noch (s. Karte 1) die Kapverdischen Inseln, die Guinea-Inseln St. Thomé und Principe, Portugiesisch-Guinea, Angola, Portugiesisch-Ostafrika (Sofala, Mosambik), Portugiesisch-Indien (Goa, Daman, Din), die Osthälfte Timors und Macao, das von allen portugiesischen K. die höchsten Umsatzwerte (1900 in Ein- und Ausfuhr 132 Mill. Mk.) erreicht. Die Azoren und Madeira werden in der Verwaltung zum Mutterland gerechnet. Die Gesamtlänge der Eisenbahnen in Portugiesisch-Afrika betrug 1902: 842 km, in Portugiesisch-Indien 82 km, die Länge der Telegraphen in allen portugiesischen K. 4938 km. Die Kolonialtruppe zählt 10,233 Mann mit 325 Offizieren. Portugal hat es ebensowenig wie Spanien verstanden, seinen namentlich in Afrika noch immer ausgedehnten Kolonialbesitz nutzbringend zu verwalten, der nebst dem Mutterland immer mehr in wirtschaftliche Abhängigkeit von England geraten ist. Doch hat es infolge des scharfen Wettbewerbes der andern Kolonialmächte neuerdings mehr für seinen Besitz getan. Während 1852–53 für materielle Verbesserungen in den K. nur 180,000 Mk. ausgegeben wurden, erreichten diese Aufwendungen 1870–97 die für das kleine Land beträchtliche Summe von 148 Mill. Mk. Dementsprechend sind seit 1852/53 die Zolleinnahmen und die Einnahmen überhaupt um das Sechsfache[294] gestiegen. Dennoch waren die Ausgaben, die in jenem Zeitraum von 3,735,000 auf 23,302,000 Mk. anwuchsen, fast stets größer als die Einnahmen, so daß das Mutterland den Ausfall decken muß. In frühern Jahren waren aber die Defizits weit höher, da im Budget 1904/05 der Überschuß der Ausgaben über die Einnahmen nur noch zu 42,000 Milreis (141,000 Mk.) veranschlagt wurde.

Die Niederlande nehmen heute im Verhältnis zur Kleinheit des Mutterlandes als Kolonialstaat die zweite Stelle ein (s. Karte II), obgleich sie von ihrem früher ausgedehntern Besitz ebenfalls viel eingebüßt haben. Vor dem Ende des 17. Jahrh. zählte Holland zu seinen Besitzungen: New York (Neu-Amsterdam), Nordbrasilien, Guayana, mehrere Antillen, Ceylon, das Kapland, die Sundainseln, wo 1611 Batavia gegründet wurde, dazu Faktoreien in Vorderindien, China und Japan. Hatten die Holländer viele ihrer K. den Spaniern und Portugiesen abgenommen, so verloren sie später einen großen Teil ihres Besitzes an England, z. B. New York, Ceylon, das Kapland. Im Gegensatz zu Portugal und Spanien haben sie es aber trefflich verstanden, ihren die Sundainseln (Java und die sogen. Außenbesitzungen), die Westhälfte Neuguineas, Holländisch-Guayana (Surinam) und Curassao umfassenden Besitz wirtschaftlich zu heben. Ihm allein verdankt das kleine Land seinen Reichtum und seine kommerzielle Blüte. Doch arbeiten die Holländer neuerdings mit einem ständigen Defizit, das für Niederländisch-Indien 1900: 5,377,247, 1904: 12,337,218 Gulden betrug. Auch Surinam und Curassao bedürfen eines dauernden Zuschusses vom Mutterlande (1902: 444,872 Gulden). Die Einfuhr in die K. betrug 1902: 211,692, die Ausfuhr rund 270,000 Gulden. Die ostindische Handelsflotte zählte 1902: 2594 Schiffe mit 117,000 Reg. – Ton. Die ausschließlich aus Freiwilligen durch Anwerbung gebildete indische Armee war 1904: 1543 Offiziere und 36,649 Mann stark, wovon 12,940 Europäer. Die ostindische Kriegsflotte zählte 1903: 26 Fahrzeuge mit 3513 Offizieren, Beamten und Mannschaften. Auf Java und Sumatra gab es 1902: 2367 km Eisenbahnen, in Ostindien 1902: 10,273 km Telegraphen- und 20,467 km Telephonlinien. Näheres s. Art. »Niederländ. Kolonien«.

England, das größte Kolonialreich der Welt (s. Karte 11), besaß vor 1600 noch nicht den geringsten Kolonialbesitz. Erst 1602 trat es in die Reihe der kolonisierenden Nationen, als es der kurz zuvor gegründeten Ostindischen Kompanie einen Freibrief erteilte. Durch seine bald alle andern Staaten überragende Seemacht konnte es während der fortdauernden Kämpfe zwischen jenen ein Kolonialgebiet nach dem andern an sich reißen. Den Spaniern nahm es eine Reihe westindischer Inseln, den Holländern Neu-Amsterdam (nunmehr New York genannt), den Franzosen Kanada und Vorderindien weg. Die Kolonialpolitik der Engländer war wesentlich anders als diejenige Spaniens und Portugals. Sie hatten früh erkannt, daß dem fruchtbaren Boden weit wichtigere Reichtümer abzugewinnen sind als Gold und Silber. Allerdings war die englische Kolonialpolitik zunächst ebenso monopolistisch-engherzig wie die der übrigen Kolonialstaaten, so daß ihr im wesentlichen der Abfall der nordamerikanischen Freistaaten zuzuschreiben ist. Doch hat es diese Politik am frühesten aufgegeben und den in Amerika gemachten Fehler später sorgsam vermieden, indem es den größern K. die denkbar größte Selbständigkeit gewährte. Obendrein fand es für den Verlust von Nordamerika reichen Ersatz in Asien, Afrika (Sudân, Ägypten, Süd- und Ostafrika) und Australien, so daß es heute in allen Erdteilen und Weltmeeren K. besitzt. 1899 fielen unter andern die Tongainseln und die von Deutschland abgetretenen südlichen Salomonen an England, womit in der Hauptsache die politische Aufteilung der Südsee beendet war. 1901 schlossen sich die fünf australischen Festlandskolonien nebst Tasmania zu einem Staatenbund (Commonwealth of Australia) zusammen. Im übrigen ist England jetzt bestrebt, seine sämtlichen Besitzungen so an das Mutterland zu fesseln, daß sie mit ihm ein einziges großes Reich und einen geschlossenen Wirtschaftskörper (Greater Britain) bilden. Doch steht die Verwirklichung dieses gegen das Ausland gerichteten Zollbundes wegen der einander vielfach widerstrebenden Interessen der K. noch in weiter Ferne.

Die englischen K. sind mit Ausschluß Indiens einem besondern Kolonialminister unterstellt, dem die in den K. angestellten Gouverneure verantwortlich sind. In den K. stehen einschließlich Indiens 166,000 Mann europäische Truppen, zu denen in Indien und in mehreren andern K. (Zentralafrika, Uganda, Westafrika, Mauritius, Westindien, Ceylon, Straits Settlements etc.) auch Eingeborne zum Militärdienst herangezogen werden, und zwar in solchem Maße, daß sie meist den Hauptteil der Truppen bilden. Die größern K. unterhalten aber auch noch eigne Truppen in Form kleiner stehender Bestände, sowie von Milizen und Freiwilligen. Sie zählen in Kanada gegen 47,000, in Australien über 20,000 Mann. Noch wirksamer ist der Schutz, den England seinen K. und seinen überseeischen Interessen durch seine Flotte gewährt. Von dieser nicht weniger als 155 Fahrzeuge zählenden Kriegsflotte waren 1904 stationiert im Mittelmeer 57, an der Ostküste Amerikas 17, an der Westküste Amerikas 4, am Kap 9, bei Indien und Ostafrika 8, bei China 39 und in den australischen Gewässern 12 Schiffe. Außerdem unterhalten noch Kanada, Indien und Australien eigne Marinefahrzeuge, die von der britischen Marine bemannt werden.

Die wirtschaftliche Entwickelung der K. ist mit Ausnahme einiger westindischer sehr günstig. Über die Finanzen der englischen K. und ihren Handel mit dem Mutterlande vgl. die Tabellen beim Art. »Großbritannien«, S. 369 u. 388. Der Handelsverkehr Englands mit seinen K. ist in den letzten Jahren namentlich bezüglich der Ausfuhr zurückgegangen. Die Ausfuhr aus den K. einschließlich Indiens wertete 1902: 111,147, die Einfuhr 113,671 Mill. Pfd. Sterl. An Verkehrsmitteln waren in den britischen Kolonien 1902 vorhanden (Angaben in Kilometern):

Tabelle

[295] Das allbritische Kabel von Vancouver nach Sydney und Neuseeland und die den Indischen und Atlantischen Ozean durchziehenden englischen Anschlußkabel bewirken die engste Verbindung zwischen dem Mutterland und seinen K.

Die britischen K. haben durchweg ihre eignen Budgets. Die ältern K. nehmen das Mutterland nur dann in Anspruch, wenn die eignen Mittel nicht ausreichen. Auch die kolonialen Privatgesellschaften, denen England in neuester Zeit die Ausdehnung seines Kolonialbesitzes nicht zum wenigsten zu danken hatte (s. Kolonialgesellschaften), tragen sämtlich die Verwaltungskosten selbst. Daher sind die Kosten, die dem britischen Mutterland aus seinem ungeheuern überseeischen Besitz erwachsen, unverhältnismäßig gering, indem in das Budget für 1899/1900 zu diesem Zweck nur 1,458,840 Pfd. Sterl., für 1903/04: 1,421,768 Pfd. Sterl. eingestellt wurden. Allerdings trägt das Mutterland noch andre, weit erheblichere Ausgaben für die in den K. stationierten Kriegsschiffe und Besatzungen.

Die Finanzen der britischen K. befinden sich meist in befriedigendem Zustand. Nur Cypern bedarf eines dauernden Zuschusses, ebenso erhalten einige westindische Inseln, die unter dem Rückgang der Zuckerproduktion leiden, eine finanzielle Beihilfe. Auch die Schuldenlast Indiens und Australiens ist gewaltig gewachsen; doch sind dafür viele nützliche und gewinnbringende Arbeiten, wie Eisenbahnen, Telegraphen, Bewässerungsanlagen etc., ausgeführt worden. Für 1899 wurden berechnet die Einnahmen aller britischen K. auf 148,362,007 Pfd. Sterl., davon auf Indien 104,955,819, Australien 33,353,562 Pfd. Sterl., die Ausgaben auf 144,674,176 Pfd. Sterl., davon auf Indien 100,835,836, Australien 31,804,767 Pfd. Sterl. Die Staatsschulden sämtlicher K. betrugen Ende 1899: 566,519,130 Pfd. Sterl., wovon der Löwenanteil auf Indien und Australien fällt. Vgl. die Tabelle beim Art. »Großbritannien«, S. 388, daselbst auch die Karte »Entwickelung des britischen Kolonialreichs« und den geschichtlichen Abschnitt »Die K. Großbritanniens« (S. 382–389) sowie die dort angeführte Literatur; ferner »The Colonial Yearbook« (Lond.) und den amtlichen »Statistical extract for the several colonial and other possessions of the United Kingdom« (das.).

Auch die Franzosen (s. Karte II) besaßen im 17. Jahrh. in Asien und Amerika bedeutende Besitzungen, deren weitere Ausdehnung sie besonders zur Zeit Ludwigs XIV. eifrig betrieben. Mit der Gründung von Quebec 1608 wurde die Kolonisation von Kanada, Akadien und Neufundland begonnen, 1682 wurde Louisiana gegründet und von dort aus eine Verbindung mit Kanada angestrebt, die, wenn ihr nicht der Siebenjährige Krieg ein Ende bereitet hätte, die völlige Einschließung der englischen K. bedeutete. Die Französische Handelskompanie faßte in Hinterindien Fuß, von Spanien erhielt Frankreich Haïti, auch in den Kleinen Antillen und in Südamerika wurden Erwerbungen gemacht. Aber der größte Teil dieses Besitzes ging während der Stürme der Revolution und der Napoleonischen Kriege an England verloren; Louisiana wurde 1803 an die Vereinigten Staaten verkauft. Erst nach der Eroberung Algeriens (1830) begann sich Frankreich wieder dem Erwerb von K. zuzuwenden und zwar mit solchem Erfolg, daß es jetzt hinsichtlich der Größe seines Kolonialbesitzes unmittelbar hinter England folgt. 1842 erwarb es die Gesellschafts- und Markesasinseln, 1853 Neukaledonien, das wie Cayenne als Strafkolonie dient, und von 1862–84 in Hinterindien die einzelnen Bestandteile von Französisch-Indochina (Kotschinchina, Kambodscha, Anam, Tongking). Von hier aus hat sich französischer Einfluß immer tiefer nach Siam und Südchina ausgebreitet. Nicht minder rührig war Frankreich in Afrika, wo es 1881 Tunis, 1883 das bereits 1862 gekaufte Obok besetzte und energisch seine alten Bestrebungen, eine Verbindung zwischen Nordafrika und dem Sudân durch die Sahara hindurch herzustellen, zu verwirklichen suchte. 1893 besetzte es Timbuktu und bahnte sich durch die Unterwerfung Dahomés den Weg zum mittlern Niger, um durch die Besetzung des Tsadseegebiets den in langwierigen Kämpfen eroberten französischen Sudân mit Französisch-Kongo zu einem großen nordafrikanischen Kolonialreich zu verbinden. Die französischen Interessen durchkreuzten sich dabei in bedrohlicher Weise mit den englischen (s. Faschoda), bis durch das Abkommen von 1904 die Begrenzung der gegenseitigen Interessengebiete in Afrika festgelegt ward. Madagaskar, schon seit Jahrhunderten Gegenstand französischer Kolonialversuche, wurde 1895 völlig unterworfen. Frankreich macht für seine K. sehr beträchtliche Aufwendungen, die 1894 ohne Algerien fast 74, mit Algerien über 144 Mill. Fr., für 1904: 108 Mill. Fr. betrugen. Die gesamten Ausgaben für militärische Zwecke machten 1901 nicht weniger als 79,25 Mill. Fr. oder 77 Proz. der Gesamtsumme aus. 1897 betrugen sie 51,5 Mill. Fr., 1899 fast 65 Mill. Fr., wovon für militärische Zwecke in Madagaskar 23,381,000 Fr. entfielen. Die Zivilverwaltung (rund 11,000 Beamte) erfordert einen Aufwand von 18 Proz. des kolonialen Budgets. 1851–98 hat Frankreich insgesamt 1236 Mill. Fr. (ohne Algerien, das seit seiner Besetzung über 5 Milliarden Fr. kostete) für seine K. ausgegeben. Unter den Einnahmen bringt die sogen. indische Rente jährlich 0,75 Mill. Fr. ein, die England dafür zahlt, daß ihm Frankreich 1815 das Handelsmonopol mit dem in Französisch-Indien erzeugten Salz überließ und 1818 in die gänzliche Einstellung der dortigen Salzproduktion willigte.

Trotz ihrer Größe haben die französischen K. bei weitem nicht den wirtschaftlichen Wert der englischen und kommen, abgesehen von Algerien, als Auswandererziel nicht in Betracht. Daher haben die französischen Besitzungen die den meisten englischen K. eigne Selbständigkeit der Entwickelung nicht genommen, und ihre Verwaltung hat auch einen bureaukratischern Charakter erhalten. Doch haben die französischen K. dem Handel des Mutterlandes nicht zu unterschätzende Dienste geleistet. Denn der Handel Frankreichs mit seinen K. (1902: 1015,4 Mill. Fr. einschließlich Algerien und Tunis), insbes. die Ausfuhr dorthin, hebt sich von Jahr zu Jahr, während der Verkehr zwischen diesen K. und dem Ausland entsprechend zurückgeht, obwohl er noch immer weit bedeutender ist als der Verkehr der K. mit dem Mutterlande. Die Einfuhr aus den K. nach Frankreich machte 1902: 8 Proz., die Ausfuhr dorthin 9 Proz. des französischen Gesamthandels aus; 1898 belief sich Frankreichs Schiffsverkehr mit seinen K. auf 3,733,501 Reg. – Ton. Auch der Eisenbahnbau wird eifrig gefördert, wenngleich die seit mehr als 20 Jahren geplante Saharabahn noch nicht ausgeführt ist. Dafür ist an dem algerisch-tunesischen Netz und an den Bahnen Senegambiens und des Nigergebiets um so eifriger gearbeitet worden. In Indochina sind ebenfalls umfangreiche Bahnbauten geplant, für welche die französische Regierung[296] eine in 75 Jahren rückzahlbare Anleihe von 200 Mill. Fr. verwenden will. Durch ein Abkommen mit China darf Frankreich auch eine Bahn nach Yünnan bauen. Die Länge der Eisenbahnen in den französischen K. betrug 1902: 2124 km, der Telegraphenlinien 26,147 km (ohne Algerien und Tunis).

Die Kolonialarmee ist dem Kriegsminister unterstellt und gliedert sich in die Truppen aus dem Mutterlande (französische Truppen, Fremdenlegion) und die eingebornen Kontingente der verschiedenen Gebiete (senegalesische, sudânesische, Haussa-, tongkingesische, anamitische Schützen und Tirailleure, Spahis etc.). Zum Schutze seiner K. hat Frankreich (1904) stationiert: im Mittelmeer 35, im Atlantischen Ozean 70, in den indischen Gewässern 6, in Ostasien 23, im Stillen Ozean 4 Kriegsschiffe. Über die französische Kolonialarmee vgl. Art. »Frankreich«, S. 865–867; ebenda den geschichtlichen Abschnitt »Kolonien« (S. 871 u. 872) und die dort angeführte Kolonialliteratur.

Dänemark (s. Karte I) verlor den größten Teil seines unbedeutenden Kolonialbesitzes in den Napoleonischen Kriegen an England. 1845 verkaufte es Trankebar und Serampur, die es seit 1619 besaß, an die Ostindische Kompanie, 1849 die Besitzungen an der afrikanischen Goldküste an England, 1856 gab es die Nikobaren endgültig auf. Jetzt besitzt es außer dem nicht als Kolonie gerechneten Island noch Grönland, dessen Handel Staatsmonopol ist, und die 1671 besetzten westindischen Inseln Sainte-Croix, St. John und das als Kreuzungspunkt der Dampferlinien wichtige St. Thomas. Der Verkauf dieser Inseln an die Union wurde 1902 vom dänischen Landsthing entschieden abgelehnt.

Schweden besaß als K. 1638–55 das Fort Christina an der Delawarebai, das die Engländer wegnahmen, und die kleine westindische Insel St. Barthélemy, die 1877 an Frankreich abgetreten wurde.

Italien (s. Karte 1), das von allen romanischen Völkern die stärkste Auswanderung und Bevölkerungszunahme hat, erwarb 1881, nachdem ihm die Franzosen mit der Besetzung von Tunis zuvorgekommen waren, die Assabbai am Roten Meer und 1885 den wichtigen Küstenplatz Massaua, den besten Naturhafen am Roten Meer (1903 Handelsbewegung 11,839,000 Lire, 3104 ein- u. ausgehende Schiffe mit 2,220,823 Ton. Gehalt). Die Umgebung beider Häfen und das später erworbene Hinterland wurden als Kolonie Erythräa (Eritrea) zusammengefaßt, während die ebenfalls dem italienischen Protektorat unterstellten Danakil- und Somalländer vom Kap Guardafui bis zum Dschubbfluß als Somalia bezeichnet wurden. In dem Bestreben, sein Interessengebiet weiter landeinwärts auszudehnen, zwang Italien nach empfindlichen Wechselfällen 1889 Abessinien sein Protektorat auf. In einem glücklichen Kriege schüttelte aber Abessinien 1896 diese nie gewollte Schutzherrschaft wieder ab und nahm einen großen Teil der italienischen Besitzungen wieder weg. Obwohl die Ausgaben für Erythräa namentlich infolge Herabsetzung der (1903) 146 Offiziere, 688 europäische und 3992 eingeborne Soldaten zählenden und auf 11 Posten verteilten Kolonialarmee neuerdings beträchtlich herabgesetzt worden sind, erfordert die Kolonie dauernd sehr erhebliche Zuschüsse. Sie betrugen 1904/05 noch immer 7,25 Mill. Lire, während die eignen Einnahmen der Kolonie nur 2,5 Mill. Lire ausmachten. Die Eisenbahnen Erythräas sind 76 km, die Telegraphenlinien 700 km lang.

Rußland kann durch seinen ungeheuern asiatischen Besitz als Kolonialmacht bezeichnet werden. Belgien ist insofern eine Kolonialmacht, als der 1885 als unabhängig anerkannte Kongostaat (s. d.) mit ihm durch Personalunion verbunden ist. Obwohl er noch nicht als unmittelbarer Besitz gelten kann, so ist er doch in Wirklichkeit eine belgische Kolonie, die ebenfalls noch bedeutender Zuschüsse seitens Belgiens (3 Mill. Fr. jährlich) bedarf. Das Heer des Kongostaates zählt 13,650 Eingeborne mit 260 europäischen Unteroffizieren und 225 europäischen Offizieren. Den Kongo befahren außer einer Flottille von Ruder- und Segelbooten 41 Dampfer.

Deutschland, das bis 1884 gar keinen überseeischen Besitz hatte, steht heute bezüglich der Ausdehnung seiner K. an dritter Stelle, hinter England und Frankreich. Weiteres s. unten, S. 2981.

Auch die Vereinigten Staaten von Amerika (s. Karte 1) sind aus ihrer lange geübten Zurückhaltung herausgetreten und haben als jüngste Kolonialmacht bereits einen umfangreichen überseeischen Besitz erworben. Zuerst besetzten sie 1897 die Hawaïgruppe, die 1900 zu einem Unionsterritorium erklärt wurde. Dann brachte ihnen der spanisch-amerikanische Krieg Puerto Rico, die Philippinen und die Marianeninsel Guam ein und sicherte ihnen einen maßgebenden Einfluß auf die neuerrichtete Republik Cuba. 1899 erhielten sie bei der Aufteilung Samoas die Insel Tutuila nebst mehreren kleinern Inseln, und 1904 wußten sie sich zu beiden Seiten des zukünftigen Panamakanals (s. d.) einen je 10 englische Meilen breiten Landstreifen samt allen Hoheitsrechten zu sichern. Als chilenische Kolonie wird die Osterinsel, als japanische Kolonie die Insel Formosa gerechnet.

Literatur. Vgl. über Kolonien im allgemeinen: W. Roscher, Kolonialpolitik und Auswanderung (3. Aufl. mit Jannasch, Leipz. 1885); P. Leroy-Beaulieu, De la colonisation chez les peuples modernes (5. Aufl., Par. 1892); Cerisier, Impressions coloniales 1868–1892 (das. 1893); Zimmermann, Kolonialpolitische Studien (Oldenb. 1895) und dessen weitere Werke: Die europäischen K., Bd. 1: Die Kolonialpolitik Portugals und Spaniens (Berl. 1896), Bd. 2 u. 3: Die Kolonialpolitik Großbritanniens (das. 1898–99), Bd. 4: Die Kolonialpolitik Frankreichs (das. 1901), Bd. 5: Die Kolonialpolitik der Niederländer (das. 1903), Weltpolitisches (das. 1901) und Kolonialpolitik (Leipz. 1905); Lanessan, Principes de colonisation (Par. 1897); Cousin, Concession coloniale. Droits et obligations en résultant (das. 1899); Girault, Principes de colonisation et de législation coloniale (2. Aufl., das. 1903–04, 2 Bde.); »Les chemins de fer aux colonies et dans les pays neufs« (Brüssel 1900, 3 Bde.); Pourbaix u. Plas, Recueil des sociétés coloniales (das. 1900); Vibert, La colonisation pratique et comparée (das. 1904, 2 Bde.); D. Schäfer, Kolonialgeschichte (Leipz. 1903, Sammlung Göschen); Morris, History of colonisation from earliest times to present day (Lond. 1901, 2 Bde.); v. Hassell, Das Kolonialwesen im 19. Jahrh. (Stuttg. 1900); H. Meyer, Die Eisenbahnen im tropischen Afrika (Leipz. 1902); die koloniale Literatur bei den Artikeln: »Frankreich, Großbritannien, Kongostaat, Niederlande, Portugal, Spanien« etc. – Die Literatur über die deutschen Schutzgebiete s. S. 302.

Eine ausführlichere Zusammenstellung der K. der genannten Staaten geben die betreffenden Abschnitte bei den einzelnen Ländern, deren gegenwärtiger, auf den beifolgenden Karten vergleichend dargestellter Kolonialbesitz beträgt:[297]

Tabelle

Die deutschen Schutzgebiete.

(Hierzu die Textbeilage: »Gedenktage der deutschen Kolonialgeschichte – Missionsgesellschaften«.)

Deutschland besaß bis 1884 gar keine K. Allerdings hatten die Ehinger und Welser 1528–55 einen Teil Venezuelas von der spanischen Krone als Familienlehen erhalten. Auch der Große Kurfürst von Brandenburg hatte an der Goldküste (1680) und an der Arguinküste (1687) in Afrika einen Kolonisationsversuch gemacht und von den Dänen eine Faktorei auf der westindischen Insel St. Thomas gepachtet. Aber seine Unternehmungen gerieten unter seinem Nachfolger in Verfall und wurden von Friedrich Wilhelm I. 1718 ganz aufgegeben. Auch Friedrich II. war grundsätzlich ein Gegner von K. Trotzdem Deutschland im 19. Jahrh. viele Tausende von Auswanderern jährlich übers Meer ziehen ließ (an der Besiedelung der Vereinigten Staaten sind mindestens 5 Mill. Deutsche beteiligt), gestatteten ihm die politischen Verhältnisse keinerlei koloniale Betätigung. Zwar gab es unter den Auswanderungsvereinen (s. Auswanderung, S. 179) auch Kolonialgesellschaften (s. d.), die neben der Fürsorge für die Auswanderer die Kolonisation ins Auge faßten und den Auswandererstrom nach bestimmten Gegenden hinzulenken suchten. Sie trugen meist einen philanthropischen Charakter, indem sie Armen und Arbeitslosen ein Unterkommen verschaffen wollten, während doch eine Kolonie außer Intelligenz auch Kapital verlangt. Teils aus diesem Grunde, teils wegen des Fehlens einer politischen Macht war die Wirksamkeit jener Vereine meist erfolglos. Erst nach dem französischen Kriege begann die deutsche Kolonialbewegung einen wesentlichen Aufschwung zu nehmen. Doch beschränkte sich der Reichskanzler Fürst Bismarck zunächst darauf, mit unabhängigen Südseehäuptlingen (Tonga, Samoa etc.) Handels- und Freundschaftsverträge abzuschließen und die Häfen Saluafata (Samoa), Jaluit (Marshallinseln) und Mioko (Neubritannia-Archipel) als Kohlenstationen zu erwerben. Nachdem aber der Reichstag 1880 die Samoavorlage abgelehnt hatte (die Gründung der Deutschen Kolonialgesellschaft war die nächste Folge), entschloß sich die Reichsregierung erst 1884 dazu, neue Kolonialunternehmungen unter ihren Schutz zu nehmen und sie gegen fremde, besonders britische Anfechtungen zu verteidigen. Das Telegramm des Reichskanzlers vom 24. April 1884, das amtlich die Schutzerklärung der von dem Bremer Kaufmann Adolf Lüderitz bereits 1883 in Südwestafrika vollzogenen Erwerbungen verkündete, bezeichnet den Geburtstag der neuen deutschen Kolonialpolitik. In demselben Jahre wurden auch die Handelsniederlassungen Hamburger Kaufleute in Kamerun (14. Juni 1884) und Togo (5. Juli 1884) unter deutschen Schutz gestellt. Gleichzeitig erwarb Karl Peters im Auftrag der Gesellschaft für deutsche Kolonisation, der spätern Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft (s. d.), das Hinterland von Sansibar, während Otto Finsch für die Neuguinea-Kampanie die Nordostküste von Neuguinea nebst dem Neubritannia- (fortan Bismarck-) Archipel sicherte. 1885[298] wurden auch noch die Salomonen (6. April) und die Marshallinseln (15. Okt.) unter deutschen Schutz gestellt und die Erwerbungen jener beiden Gesellschaften durch einen kaiserlichen Schutzbrief vom 27. Febr. und 17. Mai 1885 anerkannt. Dem Geschick des Fürsten Bismarck gelang die friedliche Verständigung mit England und Frankreich über die Abgrenzung der deutschen Gebiete, während die Hinterlandsfrage durch folgende Verträge gelöst wurde, die den deutschen Schutzgebieten, wie sie amtlich heißen, ihre heutige Gestalt und Größe gaben. Es wurden begrenzt:


Togo durch die Verträge vom 24. Dez. 1885, 1. Juli 1890, 9. Juli 1897 und 14. Nov. 1899;

Kamerun vom 24. Dez. 1885, 15. Nov. 1893 und 15. März 1894;

Deutsch-Südwestafrika vom 30. Dez. 1886 und 1. Juli 1890;

Deutsch-Ostafrika vom 30. Dez. 1886, 1. Juli 1890, 30. Juli 1890, 25. Juli 1893;

Deutsch-Neuguinea vom 10., 25. u. 29. April 1886 u. 14. Nov. 1899; Marshallinseln vom 10. April 1886.


Am 1. April 1899 ging der Besitz der Neuguinea-Kompanie gegen eine Entschädigung von 4 Mill. Mk. und eine Landabfindung von 50,000 Hektar an das Reich über. Zu diesen ältern Besitzungen sind noch folgende Erwerbungen hinzugekommen: durch Vertrag vom 6. März 1898 das bereits im November 1897 besetzte und durch kaiserliche Verordnung vom 27. April 1898 zum deutschen Schutzgebiet erklärte Pachtgebiet Kiautschou, durch Kaufvertrag mit Spanien vom 30. Juni 1899 die in der Folge dem Gouverneur von Neuguinea unterstellten Karolinen-, Palau- und Marianeninseln (ohne Guam), auf denen der deutsche Handel schon längst maßgebend war, und durch das deutsch-englisch-amerikanische Samoa-Abkommen vom 8. Nov. 1899 die westlichen Samo a-Inseln Upolu, Manono, Apolima und Sawaii. Dieser Vertrag regelte zugleich die Aufteilung des sogen. neutralen Salagagebietes (zwischen Togo und der Goldküstenkolonie) an Deutschland und England und sprach letzterm die bis dahin deutschen Salomonen mit Ausnahme von Buka und Bougainville zu. In dieser Ausdehnung umfaßt der deutsche Kolonialbesitz (vgl. Karte II) 2,597,180 qkm mit rund 12 Mill. Einwohnern, die sich wie folgt verteilen:

Tabelle

Ausführliches über die einzelnen Schutzgebiete s. in den betr. Artikeln. Die Grenzen sind überall annähernd bestimmt und werden nach und nach durch besondere Grenzkommissionen genauer festgelegt; zur Geschichte vgl. auch die Textbeilage: »Gedenktage etc.«

Verwaltung. Während die andern Schutzgebiete deutsches Reichsgebiet (Reichskolonien) sind, ist Kiautschou chinesisches Staatsgebiet, das China samt allen Hoheitsrechten unentgeltlich und pachtweise auf 99 Jahre an Deutschland überlassen hat. An der Spitze einer jeden Kolonie steht ein Gouverneur, auf den Marshallinseln ein Landeshauptmann. Sie sind dem Reichskanzler mit der Kolonialabteilung (s. Kolonialamt) unterstellt, dem als sachverständiger Beirat der Kolonialrat (s. d.) beigegeben ist. Der Gouverneur von Kiautschou ist ein Seeoffizier und untersteht dem Reichsmarineamt. Soweit die Schutzgebiete in Unterabteilungen zerfallen, stehen Bezirksamtmänner an der Spitze. Es werden eingeteilt: Togo (Gouvernementssitz Lome) in 2 Bezirksämter und 5 Stationsbezirke, Kamerun (Buea) in 4 Bezirksämter, Deutsch-Südwestafrika (Windhuk) in 6 Bezirkshauptmannschaften, Deutsch-Ostafrika (Dar es Salam) 8 Bezirksämter und 14 Stationsbezirke, Deutsch-Neuguinea (Herbertshöhe) 4 Bezirke, Marshallinseln (Jaluit) 1 Bezirk, Deutsch-Samoa (Apia) 11 durch Häuptlinge verwaltete Distrikte, Kiautschou (Tsingtau) 2 Bezirksämter.

Zur Aufrechterhaltung der Ordnung und zur Bekämpfung des Sklavenhandels bestehen in den K. Schutz- oder Polizeitruppen aus eingebornen Soldaten unter deutschen Offizieren und Unteroffizieren; nur in Deutsch-Südwestafrika und in Kiautschou besteht die Truppe aus deutschen Soldaten. Seit dem Schutztruppengesetz vom 16. Juli 1896 unterstehen die Schutztruppen dem Reichskanzler, die ihnen zugeteilten Militärpersonen und Beamten scheiden aus Heer und Marine aus, aber unter Vorbehalt des Rücktritts. Die Schutztruppe in Deutsch-Ostafrika zählte 1904 einschließlich der Landespolizei in 25 Stationen: 48 Offiziere, 25 Ärzte, 1 Zahlmeister, 23 Zahlmeisteraspiranten, 3 Feuerwerker, 122 Unteroffiziere, 2 Büchsenmacher, 6 farbige Offiziere, 130 farbige Unteroffiziere und 1390 farbige Soldaten. Die Schutztruppe in Kamerun zählt 30 Offiziere, 8 Ärzte, 1 Zahlmeister, 4 Zahlmeisteraspiranten, 2 Feuerwerker, 3 Büchsenmacher, 53 Unteroffiziere, 40 farbige Unteroffiziere, 735 farbige Soldaten, dazu 14 farbige Unteroffiziere und 400 Farbige als Polizeitruppe. In Togo sind 16 farbige Unteroffiziere und 506 Soldaten vorhanden. Die Schutztruppe in Südwestafrika zählte infolge des Hereroaufstandes (im August 1904) 275 Offiziere, 60 Ärzte, 7 Apotheker, 18 Roßärzte, 147 sonstige militärische Beamte, 7073 Unteroffiziere und Soldaten und wurde bis Ende des Jahres auf 13,000 Köpfe gebracht. Die Polizeitruppe im Südseegebiet beträgt insgesamt 8 weiße Polizeimeister und 298 Farbige. Die Besatzungsbrigade in Kiautschou zählt 63 Offiziere, 16 Ärzte, 7 Zahlmeister, 4 Roßärzte, 3 Büchsenmacher, 2374 Unteroffiziere und Soldaten; dazu 8 Unteroffiziere, 44 deutsche und 81 chinesische Soldaten als Polizei. Weiteres, auch über Justizverwaltung, Militärstrafgerichtsbarkeit, Rechtsverhältnisse etc., s. bei Art. »Kolonialrecht«.

Postanstalten zählt (1903/04) Togo 3, Kamerun 6, Ostafrika 28, Südwestafrika 34, Deutsch-Neuguinea 9, Marshallgruppe 1, Samoa 4, Kiautschou 7, insgesamt 92 Postanstalten, die auch teilweise mit Telegraphenanstalten verbunden sind. Telegraphenlinien gibt es in Togo, Kamerun, Südwestafrika (hier auch zwei Heliographenlinien), Ostafrika und Kiautschou, Fernsprechleitungen in sämtlichen afrikanischen K. und Kiautschou. Sämtliche afrikanische K. und Kiautschou besitzen Anschluß an das Weltkabelnetz. Für das Neuguinea-Schutzgebiet ist ein solcher durch die Deutsch-niederländische Seekabelgesellschaft fertiggestellt. Die Marshallinseln und Samoa sind ohne Telegraphen und Kabel.

Die Post beförderte 1903 im afrikanischen und[299] Südseeverkehr 2,764,626 Briefe, 424,710 Zeitungsnummern, 95,704 Postanweisungen und Wertsendungen in Höhe von 19,143,757 Mill. Mk., 123,628 Telegramme. Der Anteil unsrer Schutzgebiete am Reichspostverkehr ist noch sehr gering, da er nur etwa 1 Proz. desselben ausmacht. Den regsten Postverkehr besitzt Kiautschou, dessen Postämter vom 1. Okt. 1903 bis 30. Sept. 1904 beförderten: 2,737,543 Briefe, 12,052 Postanweisungen im Wert von 662,794 Mk., 134,448 Zeitungsnummern, 23,266 Telegramme.

Die Verbindung der Schutzgebiete mit Europa vermitteln folgende Schiffahrtsgesellschaften: für Ostafrika die Deutsche Ostafrika-Linie sowie Sansibar und Tanga anlaufende englische, französische und österreichische Postdampfer; für Westafrika die Woermannlinie nebst mehreren englischen und französischen Linien; für Neuguinea und die Marshallinseln die Reichspostdampfer-Zweiglinie des Norddeutschen Lloyd, die Dampfer der Jaluit-Gesellschaft und mehrere Privatverbindungen; für Samoa eine englische und amerikanische Postdampferlinie; für Kiautschou Norddeutscher Lloyd, Hamburg-Amerika-Linie, Reederei Jebsen und zwei englische Linien. Mit Ausnahme Samoas sind alle andern Schutzgebiete durch deutsche Dampferlinien mit dem Mutterlande verbunden. Der Schiffsverkehr betrug 1903 in den

Tabelle

Die Produktion der deutschen K. ist noch nicht bedeutend, da die meisten Pflanzungen sich noch im Zustande der Entwickelung befinden und da alle unsre Schutzgebiete mit Ausnahme Südwestafrikas, das für eine größere europäische Einwanderung allein geeignet ist, nur als Pflanzungs- und Handelskolonien in Betracht kommen. Während aber 1890 von Plantagenunternehmungen in unsern überseeischen Besitzungen noch keine Rede war, sind diese seitdem in ihrer wirtschaftlichen Entwickelung stetig, wenn auch langsam, fortgeschritten, und ein gutes Zeichen des in ihre wirtschaftliche Zukunft gesetzten Vertrauens ist die immer regere Beteiligung des deutschen Kapitals an kolonialen Unternehmungen. Jetzt sind 76 (darunter mehrere englische) koloniale Erwerbsgesellschaften (s. Kolonialgesellschaften), die zum Teil über bedeutende Kapitalien verfügen, in den K. in Siedelungs-, Bergwerks-, Viehzuchts-, Pflanzungs- und Handelsunternehmungen tätig. Die 568 km lange, bereits im Bau begriffene Otavibahn, die längste deutsche Kolonialbahn, wird von einer Privatgesellschaft ohne jeden Zuschuß und jede Garantie des Reiches gebaut. Ferner hat eine unsrer ersten Afrikafirmen in Duala (Kamerun) ein großes Schwimmdock angelegt. Bemerkenswert aber ist vor allem die Gründung von zwei kolonialen Bankunternehmungen: der Ost- und der Westafrikanischen Bank in Berlin (erstere mit 2, letztere mit 1 Mill. Mk. Kapital), die als erste deutsche Kolonialbanken zu bezeichnen sind. Seit 1899 besteht in Witzenhausen (Regbez. Kassel) die Kolonialschule »Wilhelmshof«. Zu ähnlichem Zwecke haben die P. P. Oblaten in Maria-Engelport bei Treis (Mosel) eine Kolonialmissionsschule errichtet (Weiteres s. Kolonialschulen). In tatkräftiger Weise greift endlich der Staat und das Kolonialwirtschaftliche Komitee (s. d.) in die koloniale Kultivationsarbeit ein.

Das Haupthindernis der gedeihlichen wirtschaftlichen Entwickelung unsrer Schutzgebiete sind die noch sehr mangelhaften Transportverhältnisse des Landverkehrs, da (1904) in Ostafrika nur 129 km, in Togo 45, in Südwestafrika 382 km, in Kiautschou und Schantung 436 km Eisenbahnen vorhanden sind. Doch sind in allen diesen K. neue Bahnpläne (Mrogorobahn, Otavibahn etc.) in Vorbereitung oder in Ausführung begriffen. Auch unter ungünstigen Witterungsverhältnissen, insbes. unter länger anhaltenden Dürreperioden, hat die Produktion unsrer K. wiederholt zu leiden gehabt. Was jetzt in den Handel kommt, sind meist solche Erzeugnisse, die der Natur ohne weiteres abgewonnen werden können; doch gewinnen daneben die Produkte des Plantagenbaues allmählich an Bedeutung. Mineralschätze von größerm wirtschaftlichen Werte sind bis jetzt nur in den Kohlengruben von Schantung und in den Kupferminen Südwestafrikas nachgewiesen. Wieweit Gold- und Kohlenfunde in Ostafrika, edle Mineralien dort und in Südwestafrika, Petroleum und Zinn in Kamerun die Ausbeute lohnen, muß die Zukunft noch zeigen. Demgemäß sind die Hauptausfuhrartikel aus unsern K.: Gummi, Palmöl und Palmkerne (beide besonders aus Togo und Kamerun), Kautschuk, Kopal, Sesam, Elfenbein (in fortwährender Abnahme begriffen), wertvolle Hölzer und (besonders aus Südwestafrika) Häute, Felle, Vieh, Guano. Der wichtigste Handelsgegenstand unsrer Südseekolonien ist die auch aus Ostafrika in wachsender Menge ausgeführte Kopra. Als Hauptausfuhrerzeugnisse des Plantagenbaues sind zu nennen: Kaffee (der allerdings, namentlich in Usambara, die auf ihn gesetzten Hoffnungen nicht erfüllt hat), Tabak und vor allem Kakao, Kopra und Baumwolle. Die ostafrikanische Baumwolle hat auf der Weltausstellung in St. Louis 1904 die höchste für Baumwolle verliehene Auszeichnung, die goldene Medaille, erhalten. Zur Förderung der Baumwollkultur als Eingebornenkultur, die namentlich in Togo bemerkenswerte Fortschritte gemacht hat und in Ostafrika ebenfalls eingeführt werden soll, hat das Kolonialwirtschaftliche Komitee in hervorragender Weise beigetragen. Im Interesse des Plantagenbetriebes sind in allen K. Versuchsstationen und Versuchsgärten angelegt. Dadurch, daß die Eingebornen in wachsender Zahl sich zur Arbeit in den Pflanzungen bequemen, beginnt die so viele Schwierigkeiten bereitende Arbeiterfrage sich günstiger zu gestalten, wenngleich im Südseegebiete die Einfuhr von chinesischen und malaiischen Kulis und (meist melanesischen) Kanaken nicht zu umgehen ist. 1903–04 waren in Kamerun 71,449 Hektar, in Togo 1557, in Neuguinea 71,499, auf den Marshallinseln 2480 und in Samoa 4577 Hektar Plantagenland verteilt. Neben den kolonialen Erwerbsgesellschaften tragen zahlreiche Einzelplantagen und Einzelfirmen (z. B. Hansing u. Komp., O'Swald, Jantzen u. Thormälen, Hernsheim u. Ko., Forsayth etc.) zur wirtschaftlichen Erschließung der K. bei. In Ostafrika befinden sich viele Geschäfte und Pflanzungen in indischen und arabischen Händen.

Die wichtigsten Einfuhrgegenstände nach den K. sind: Baumwollenstoffe, Eisenwaren, gemünztes Geld, Kleider, Baumaterial (besonders für Eisenbahnen), grobe Tischler- und Böttcherarbeiten, Bier, Spirituosen etc. Die in fortwährender Zunahme begriffene Handelsbewegung unsrer K. veranschaulicht folgende Tabelle (in Tausenden Mark):[300]

Tabelle

Der Handel von Tsingtau hatte einen Schätzungswert in Dollar (mexikanisch, 1 Dollar rund 2 Mk.):

Tabelle

Von diesem Gesamthandel entfällt aber nur ein kleiner Teil auf den Handel Deutschlands mit seinen Schutzgebieten. Bezüglich der afrikanischen K. macht er höchstens 1,1 Proz. des Gesamthandels Afrikas, bez. den elften Teil des deutschen Handels mit Afrika aus. Unter den fremden Staaten, die Handel mit unsern K. treiben, stehen England und seine K. obenan. Sansibar beherrscht über die Hälfte des Gesamthandels von Deutsch-Ostafrika, Deutschland bloß ein Viertel desselben. Auch auf den Marianen und in Samoa herrscht der fremde Handel weitaus vor, während in den westafrikanischen K. Deutschland das entschiedene Übergewicht besitzt. Vom Gesamthandel der afrikanischen und Südsee-Schutzgebiete entfielen 1903 auf Deutschland 22,196,320 Mk. in Einfuhr, 11,578,822 Mk. in Ausfuhr, insgesamt 33,775,142 Mk., was gegen die frühern Jahre eine immerhin nicht unerhebliche Zunahme des deutschen Handels bedeutet.

Einen stetigen Fortschritt zeigt auch das Anwachsen der weißen Bevölkerung, zumal sich infolge systematischer Bekämpfung der Tropenkrankheiten die Gesundheitsverhältnisse wesentlich gebessert haben. Die weiße Bevölkerung zählte:

Tabelle

Außer den Truppen leben in Tsingtau gegen 800 Europäer. Die nicht eingeborne farbige Bevölkerung Deutsch-Ostafrikas zählte 1904: 8334 Köpfe, darunter 279 Goanesen, 2722 Araber, 4307 Inder. In Deutsch-Samoa zählte sie 1903: 1589 Köpfe, darunter 599 Mischlinge.

Den zunehmenden Aufschwung unsrer K. zeigen auch deren eigne Einnahmen, die freilich noch lange nicht zur Deckung ihrer Verwaltung ausreichen und einen sehr erheblichen Reichszuschuß notwendig machen, weil gleichzeitig auch die Ausgaben in ähnlicher Weise gestiegen sind. Während 1890/91 für sämtliche deutsche K. nur 23/4 Mill. Mk. verwendet wurden, sind die Ausgaben 1904/05 auf über 106 Mill. Mk. gestiegen, wovon der Löwenanteil auf Südwestafrika zur Bestreitung der Kriegskosten entfällt. Südwestafrika und Kiautschou beanspruchen überhaupt den größten Teil des Reichszuschusses. Togo, das bis 1898 ohne Reichszuschuß ausgekommen war, bedarf von 1899 ab wegen größerer kolonialer Unternehmungen eines solchen, ebenso das in jenem Jahre vom Reich übernommene Neuguinea-Schutzgebiet, dessen Verwaltungskosten bis dahin die Neuguinea-Kompanie getragen hatte. Auf den Marshallinseln trägt die Jaluitgesellschaft sämtliche Kosten; doch soll das Schutzgebiet demnächst unter unmittelbare Verwaltung des Reiches gestellt werden, weil sich Schwierigkeiten zwischen der Jaluitgesellschaft und englisch-australischen Handelsschiffen ergeben haben; Samoa bestreitet mit Ausnahme weniger Positionen seine Ausgaben ebenfalls selbst. Es betrugen die eignen Gesamteinnahmen, Ausgaben und Reichszuschüsse der deutschen K. (in 1000 Mk.):

Tabelle

Die eignen Einnahmen Kiautschous betrugen 1. Okt. 1903 bis 30. Sept. 1904: 501,947 Mk. Der Reichszuschuß betrug in den letzten drei Jahren stets über 12 Mill. Mk. Seit 1896 haben sich die eignen Einnahmen der K. in beträchtlich stärkerer Progression entwickelt als die fortdauernden Ausgaben (obige Tabelle enthält die fortdauernden und einmaligen Ausgaben). Denn während 1896 die eignen Einnahmen der afrikanischen und Südsee-Schutzgebiete die fortdauernden Ausgaben nur zu 27,4 Proz. deckten, stellt sich das Verhältnis für 1904 auf 49,6 Proz.

Die Mission, in den deutschen K. schon früher tätig, hat seit der deutschen Besitzergreifung bei kräftiger Unterstützung durch die Regierungsorgane eine ungemein rege Wirksamkeit entfaltet. In den Schutzgebieten sind insgesamt 20 evangelische (11 deutsche, 5 englische, 3 amerikanische, eine finnische) und 12 katholische (9 deutsche, eine spanische, je eine zum Teil spanische und zum Teil französische) Missionsgesellschaften vertreten, die sämtlich Schulen, auch Handwerker- und landwirtschaftliche Schulen unterhalten und zur kulturellen Hebung der Eingebornen wie zur [301] Förderung der Verbreitung der deutschen Sprache viel beigetragen haben. In Kamerun gibt es über 200, in Togo 118, in Deutsch-Ostafrika gegen 500, auf den Marshallinseln 95, in Kiautschou innerhalb der neutralen Zone 8 Missionsschulen; auch in den andern K. sind sie in großer Zahl vorhanden. Zu ihnen kommen 12 Regierungsschulen (6 in Ostafrika, je 2 in Kamerun und Togo, je eine in Samoa und Tsingtau). Vgl. die Übersicht der in den deutschen Schutzgebieten tätigen Missionsgesellschaften auf der Textbeilage.

Literatur. Über die deutschen Schutzgebiete vgl. außer den bei den einzelnen Gebieten angeführten Schriften: C. Heßler, Die deutschen K. (6. Aufl., Leipz. 1905); Volz, Unsere K., Land und Leute (das. 1891); Partsch, Die Schutzgebiete des Deutschen Reiches (Berl. 1893); R. Schmidt, Deutschlands K. (das. 1895, 2 Bde.); »Deutschland und seine K. im Jahre 1896«, amtlicher Bericht über die erste deutsche Kolonialausstellung (das. 1897); Schenck, Die Afrikaforschung seit 1884: Die deutschen K. (»Geographische Zeitschrift«, Leipz. 1898); Hassert, Deutschlands K. (das. 1899) und Die neuen deutschen Erwerbungen in der Südsee (das. 1903); Meinecke, Die deutschen K. in Wort und Bild (das. 1899); Seidel, Deutschlands K. (Berl. 1902); »Das überseeische Deutschland. Die deutschen K. in Wort und Bild« (Stuttg. 1903); Fitzner, Deutsches Kolonialhandbuch (2. Aufl., Berl. 1901, 2 Bde. mit 3 Ergänzungsbänden); Hübbe-Schleiden, Überseeische Politik (Hamb. 1881–83, 2 Tle.); Deckert, Die Kolonialreiche und Kolonisationsobjekte der Gegenwart (Leipz. 1884); Decharme, La colonisation allemande (Par. 1900) und Les chemins de fer dans les colonies allemandes (das. 1903); Hauser, Colonies allemandes impériales et spontanées (das. 1900); Peters, Deutsch-National, kolonialpolitische Aufsätze (Berl. 1887); Meinecke, Der deutsche Export nach den Tropen und die Ausrüstung für die K. (das. 1900); Wintzer, Die Deutschen im tropischen Amerika (Münch. 1900); Dove, Wirtschaftliche Landeskunde der deutschen Schutzgebiete (Leipz. 1902); Hans Meyer, Die Eisenbahnen im tropischen Afrika (das. 1902); Merensky, Wie erzieht man am besten den Neger zur Plantagenarbeit? (Berl. 1886); Sadebeck, Die wichtigern Nutzpflanzen und deren Erzeugnisse aus den deutschen K. (Hamb. 1897) und Die Kulturgewächse der deutschen K. (Jena 1899); Weiteres bei Artikel »Tropische Landwirtschaft«; v. Wissmann, Afrika. Schilderungen und Ratschläge zur Vorbereitung für den Aufenthalt und den Dienst in den deutschen Schutzgebieten (2. Aufl., Berl. 1903); Helfferich, Zur Reform der kolonialen Verwaltungs-Organisation (das. 1905); Beneke, Die Ausbildung der Kolonialbeamten (das. 1894) und die im Artikel »Kolonialrecht« angeführten Schriften.

Zur Geschichte: v. Koschitzky, Deutsche Kolonialgeschichte (Leipz. 1888, 2 Bde.); Beheim-Schwarzbach, Hohenzollernsche Kolonisationen (das. 1874); Schück, Brandenburg-Preußens Kolonialpolitik unter dem Großen Kurfürsten und seinen Nachfolgern (das. 1889, 2 Bde.); Ring, Asiatische Handlungskompagnien Friedrichs des Großen (Berl. 1890); Berger, Überseeische Handelsbestrebungen und koloniale Pläne unter Friedrich dem Großen (Leipz. 1899); Charpentier, Entwickelungsgeschichte der Kolonialpolitik des Deutschen Reiches (Berl. 1886); Häbler, Die überseeischen Unternehmungen der Welser und ihrer Gesellschafter (Leipz. 1903).

Atlanten: »Großer Deutscher Kolonialatlas«, bearbeitet von Moisel u. Sprigade (Berl. 1902 ff.); Langhans, Deutscher Kolonialatlas (Gotha 18929.); Kiepert, Deutscher Kolonialatlas, mit Text von Partsch (das. 1892); Kleiner deutscher Kolonialatlas, hrsg. von der Deutschen Kolonialgesellschaft, Berlin.

Zeitschriften etc.: »Deutsches Kolonialblatt« (Berl., seit 1890) nebst Mitteilungen von Forschungsreisenden und Gelehrten aus den deutschen Schutzgebieten und den Jahresberichten über die Entwickelung der deutschen Schutzgebiete; »Deutsche Kolonialzeitung«, Organ der Deutschen Kolonialgesellschaft (das., seit 1884); »Zeitschrift für Kolonialpolitik, Kolonialrecht und Kolonialwirtschaft«, herausgegeben von der Deutschen Kolonialgesellschaft (früher »Beiträge zur Kolonialpolitik und Kolonialwirtschaft« als Fortsetzung von Meineckes »Kolonialem Jahrbuch«, das. 1888 ff.); »Koloniale Zeitschrift« (das., seit 1900); »Die deutschen K.«, Monatsschrift für die sittliche Hebung der Eingebornen (Gütersloh, seit 1903); »Der Tropenpflanzer«, Organ des Kolonialwirtschaftlichen Komitees (Berl., seit 1897). Vgl. ferner den »Deutschen Kolonialkalender« (Berl., bisher 17 Jahrgänge); »Handbuch des Deutschtums im Auslande«, herausgegeben vom Allgemeinen deutschen Schulverein (das. 1904); »Kolonial-Handelsadreßbuch«, herausgegeben vom Kolonialwirtschaftlichen Komitee (Berl.) und Brose, Die deutsche Kolonialliteratur 1884–1895 (das. 1897), mit jährlichen Nachträgen als Sonderhefte der »Zeitschrift für Kolonialpolitik«.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 291-302.
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