Eigenthümlichkeit
* Berechtigte Eigenthümlichkeiten.
Der sprichwörtlich gewordene Ausdruck stammt aus dem, Schloss Babelsberg den 3. October 1866 datirten Besitzergreifungs-Patente von Hannover, Kurhessen, Nassau und Frankfurt a.M. durch den König Wilhelm von Preussen. (Büchmann, 10. Aufl., S. 328.)