Einwohner

[798] 1. Alle Einwohner werden unter Ein Recht gehalten.Graf, 432, 248.

Die streitenden Parteien haben vor dem Richter gleiche Rechte.


2. Einwohner haben gegen Ausländer den ewigen Abtrieb hergebracht.Graf, 104, 228; Grimm, Weisth., III, 414, 8.

Handelt vom altdeutschen Näherrecht, nach welchem bei gleich günstigen Kaufbedingungen das Erbgut in der Freunde Händen belassen werden soll, und wenn es sich zwischen Einheimischen und Fremden handelt, die letztern zurückstehen müssen.


3. So mancher Einwohner, so manches Wachtgeld.Graf, 511, 197.

Wo die Nachtwachen für den Ort, wie meist noch auf Dörfern geschieht, der Reihe nach persönlich geleistet werden, wird dafür ein Beitrag zur Unterhaltung des Wächters erhoben. Das Sprichwort sagt nun, dass dies ohne Rücksicht auf die Grösse der Besitzungen völlig gleich ist, da es sich eben um persönliche Leistungen handelt.

Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 1. Leipzig 1867, Sp. 798.
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