So einer ziehet ein, soll man ihm helfen mit Rath; wenn er ziehet aus, soll man ihm nehmen, was er hat. – Eisenhart, 69; Pistor., III, 77; Graf, 43, 159; Simrock, 12104.
Der Vordersatz dieses Sprichworts handelt von dem Verhalten gegen diejenigen, die sich als Fremde in einem Lande niederlassen wollen, und dient den Fürsten als Regel, die ihr Land bevölkern wollen. Der Nachsatz handelt von der Abzugssteuer derer, die das Land verlassen. War die Abgabe für den Auswandernden auch drückend (in der Regel 10 Procent), so enthält das Sprichwort immer eine Uebertreibung.