Freide (Freite)

Freide (Freite).


1. Die Freite lobt man erst übers Jahr.Simrock, 2671.


2. Freyde (freien) geht vor (der) Miethe.Graf, 179, 214; Hillebrand, 109, 145; Körte, 1580; Gengler, Lehrbuch des deutschen Privatrechts, S. 84.

An manchen Orten muss erst der Dienstpflicht Genüge gethan sein, ehe das Heirathen gestattet ist, an andern werden Vertragspflichten durch den Entschluss, eine Ehe einzugehen, aufgehoben. (S. Ehe 24 und Freien 77.)


3. Wer weit geht auf die Freit, will betrügen oder betrogen werden.

Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 1. Leipzig 1867, Sp. 1147.
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