Glücksbrot

* Das Glücksbrot reichen. (Oberösterreich.)

Wird ein verkauftes Stück Vieh aus dem Hause gebracht, so nimmt die Person, welche es forttreibt, aus der Tischlade ein Stück Brot, besprengt es mit Weihwasser und streut auch etwas Salz darauf. Dies Brot [1778] muss die Person, dem das Thier künftig zur Pflege übergeben ist, diesem alsogleich, nachdem sie es übernommen hat, als Futter reichen. (Baumgarten.)

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Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 1. Leipzig 1867, Sp. 1778-1779.
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