1. Juchtz nicht zu sehr, kein frewd ohne leyd. – Gruter, III, 55.
2. Man muss nicht jauchzen, bis die Kilbe (Kirmes) vorüber ist. (Schweiz.)
3. Man muss nicht jauchzen, bis man über den Graben ist.
Ein rechtschaffenes Jauchzen gilt vor Gott wie ein Vaterunser. – Scheffel, Ekkehard, III, 96.