Die Kalle (Braut) kann mir nicht gefalle'. – Tendlau, 537.
Von einer bässlichen Braut, uneigentlich auch von einer Sache, einem Zustande u.s.w.
2. As die Kalle1 schämt sich, müssen die Ünterführers2 a-weggehen.
1) Braut.
2) Brautführer. – Wenn die Braut im Brautgemache sich schämt in Anwesenheit der Brautführer sich zu entkleiden (wie es sonst Sitte ist), dann müssen diese sich entfernen.
[1479] *3. Aus Kalle wieder a Mojd. (Jüd.-deutsch. Warschau.)
Aus der Braut wieder ein Mädchen. Von rückgängig gewordenen Geschäften.