1. Man muss offt eins zum andern rechen. – Lehmann, 727, 13.
2. Wer flüchtig recht, der lässt viel liegen.
Böhm.: Kdo zbĕžnĕ hrabe, mnoho pohrabkův mívá. (Čelakovský, 130.)
3. Wer nicht rechet vnd nicht gabelt, wenn die Bremse sticht vnd grabelt (oder: die Heuschrecke zabelt), der trage im Winter ein Strohseil vnd frage: Hat jemand Hew feil? – Petri, II, 742; Henisch, 1330, 1; Latendorf II, 29.
Auch mit dem Schluss: der läuft im Winter umb und fraget, wo man Heu bekomm. (Gerlach, 234.)
Lat.: Nundinis dimissis nullum restat negociationis remedium. (Henisch, 1330, 7.)
4. Wo er gerecht hat, ist bös Aehren lesen.
*5. Er recht wie e Maikäfer. (Elsass.) – Frommann, IV, 470, 122.
Der Maikäfer recht, wenn er vor dem Auffliegen die Fühlhörner nach und nach ausbreitet und prüft. Wahrscheinlich will die Redensart aber sagen; er recht so, dass nichts liegen bleibt, sowie Maikäfer diejenigen Bäume, von denen sie Besitz genommen haben, nicht eher verlassen, bis sie völlig kahl gefressen sind.
6. Wenn man zu scharff rechet, so zubrechen gern die Zancken am Rechen. – Herberger, II, 412.