Rechen

[877] Rechen, 1) ein Geräth zum Gartenbau u. in der Landwirthschaft angewendet; besteht aus einem Querholz (Haupt), in welches abwärts mehre hölzerne od. eiserne Stifte (Zinken) u. hinterwärts ein 3–31/2 Ellen langer Stiel befestigt ist, in der Landwirthschaft wird er bei der Futter- u. Getreideernte zum Wenden u. Zusammenziehen gebraucht. Der Gartenrechen, welcher zum Ebenen u. Klarmachen des gegrabenen Landes, zum Ausziehen des Unkrauts u. Unterbringen des Samens dient, ist stärker u. schwerer als der kleinere in der Landwirthschaft gebräuchliche R., hat auch meist eiserne Zinken; 2) an Landmühlen eine Stange, auf welcher die Schützen zum Einschlag stecken; 3) an Teichen eine Vorrichtung, welche an den Orten angebracht ist, wo das Wasser ein- od. ausfließt, sie besteht aus zwei starken Querhölzern, zwischen welchen dreiod. vierkantige Sprossen so dicht neben einander befestiget sind, daß die größern Fische nicht dazwischen hindurch können. Der Dorschsche R. besteht in einer Mauer mit einem viereckigen Loch, welche quer vorgezogen ist; hinter dem Loch ist eine Platte aufgestellt, welche etwas breiter u. wenigstens ein Fuß höher ist, als das Loch; das Wasser im Teich kann nun so hoch anwachsen, als der Stein ist; steigt es höher, so fließt es über, u. der Teich wird in gleichem Niveau erhalten; setzt man das Loch mit einem Drahtgitter zu, so kann das Wasser durch, aber die Fische werden zurückgehalten, u. da das Gitter unter Wasser steht, so kann es sich nicht verstopfen; 4) eine ähnliche Vorrichtung in den Mühlgräben, durch welche Holz u. dergl. vom Gerinne abgehalten werden; 5) ein Gatterwerk quer durch Flüsse, auf welchen Holz geflößet wird, um dabei das Flößholz aufzuhalten u. herauszunehmen; 6) bei Schlag- u. Repetiruhren der Theil, welcher die Auslösung des Schlagwerkes bewirkt; 7) so v.w. Turnierkragen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 877.
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