Unthat

1. In vnthaten muss man den willen straffen, nicht das missrathen.Lehmann, 898, 38.


2. Unthaten gehören nicht zum Adel.Graf, 342, 365.

Schon die ältesten Rechtsbücher kennen ausser den Strafen an Leib und Leben Strafen an der Ehre oder am Landrecht, und dieselben kommen bald selbständig, bald als Nebenfolge einer erlittenen andern entehrenden Strafe vor; selbständig auch insofern als jede die Mannesehre kränkende That von selbst die persönliche Ehre des Thäters mindert, sodass er ohne richterliches Urtheil die bisher in der Oeffentlichkeit genossene Achtung einbüsst, weil schlechte Thaten entadeln, nicht zum Adel gehören. Auf Rügen: Undath missedeln vndt gehoren nicht thom Adell. (Normann, 102, 89.)


3. Zu doppelter Unthat gehört nicht einfache Busse und Wette.Graf, 320, 229.

Busse bezeichnet hier das Geld, welches an die Stelle der Blutrache trat und welches gegeben oder genommen ward, um sich das Recht oder den Frieden wieder zu kaufen. (Vgl. Graf, 324.) Die Busse richtet sich nun nach der Schwere des begangenen Unrechts. Wie oft jemand andere beschädigt, so oft muss er Busse an den Beschädigten gewähren und Strafgebühren an den Richter zahlen. In Hamburg: Ener dubbelden vndaet horet nicht ene entfoldige bote unde wette. (Lappenberg, 204, 1.)

Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 1. Leipzig 1867, Sp. 1485.
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