Wahrhaftigkeit muss über alles Los gehen. – Graf, 409, 51.
Der Richter soll genau nach Lage der Sache erkennen. Die alten Rechtsbücher sagen von ihm: All sein Sinnen steht nach der Gerechtigkeit und, wird er aus der Sache nicht klar, so muss er sie hundertdreiundzwanzigmal überlegen; so erst findet Recht, wer Recht hat, Unrecht, wer Unrecht hat.
Altfries.: Weeraftigheet schel gaen buppa alle laes. (Hettema, II, 16, 24.)