Jedes Weichbild hat sein sonderlich Gesetz. – Graf, 21, 237.
Zur Charakteristik des deutschen Mittelalters, das wie keine andere Zeit der freien Entwickelung und Selbstbestimmung günstig war, da das Gesetz nur in grossen Umrissen die Grenzen absteckte, innerhalb deren die freieste Entfaltung genügenden Raum fand. So kam es, dass fast jede Gemeinschaft ihre Statuten, jede Stadt ihre eigenen Rechte hatte.
Mhd.: Iczlich wichbilde hadsin sunderlige gesecze. (Ortloff, V, 8, 5.)