Were

1. In wess Were die Traufe (s.d. 2) fällt, dess ist die Mauer.Graf, 85, 136.

Der Sinn dieses Sprichworts wird in verschiedener Weise angegeben. Das frühere Benutzungsrecht soll dem zugehören, in dessen Eigenthum die Traufe fällt. Es wird aber auch dahin verstanden, dass die Traufe kein Recht auf Boden begründe, also auch die Bauten des Nachbars nicht hindern könne, die er etwa innerhalb des Bereichs des Tropfenfalls auszuführen gesonnen sein könne.


2. Was in der Were verstirbt, das erbt wieder an die Were.Hillebrand, 152, 213; Graf, 195, 86; Beseler, System d. gem. d. Privatr., II, 495; Pauli, Abhandlungen, III, 90.

Were bezeichnet die Hausgenossenschaft zwischen Aeltern und Kindern, die durch Absonderung aufgehoben werden kann, indem die Aeltern die Kinder von ihrem Vermögen abfinden. Wenn die Aeltern sterben, müssen die abgefundenen Kinder das Erhaltene in die Erbmasse werfen und zur Theilung bringen.

Quelle:
Karl Friedrich Wilhelm Wander (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon, Band 5. Leipzig 1880, Sp. 193.
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