[448] Der Suffragan ist bei den Katholiken der einem Erzbischof untergeordnete Weihbischof, welcher bei dessen Abwesenheit oder Absterben seine Stelle vertritt. – Außerdem hat auch noch jeder Bischof in seinem Stifte einen Suffragan, der die Spiritualia an seiner Statt verwaltet (s. den Art. Stift).