Al pari

[58] Al pāri, ein ital. Ausdruck, soviel als gleich, dient in der Handelssprache zur Bezeichnung des Verhältnisses der Geldsorten zueinander. Zwei Geldsorten stehen pari, wenn sie am Werthe einander gleich sind. Staatspapiere stehen pari, wenn der Kaufpreis derselben ihrem Nominalwerthe gleich ist, d.h. wenn ein Schein von 100 Rthlr. mit 100 Rthlr. baar Geld erkauft werden muß; sie stehen über pari, wenn er höher, unter pari, wenn er geringer ist. Der Wechselpari ist derjenige Curs, nach welchem man in einer gewissen Geldsorte einen gleichen Werth von Gold oder Silber erhält, als man in einer andern Geldsorte dafür gibt, ebenso bei Wechselbriefen, z.B. 150 Fl. wiener Courant für 100 Rthlr. Conv. Münze. Der Curs kann das Pari bald übersteigen, bald unter demselben stehen, je nachdem das eine Land nach dem andern mehr Geld zu schicken oder mehr Geld aus demselben zu beziehen hat.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 58.
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