Buchhalterei

[345] Buchhalterei wird die Kunst genannt, vermöge der jeder Geschäftsmann, welcher seine Einnahmen und Ausgaben, es mögen diese in Geld, in empfangenen und abgelieferten Waaren oder andern Werthen bestehen, nach den Regeln derselben in die dazu bestimmten Bücher verzeichnet, zu jeder Zeit im Stande ist, sich eine schnelle und genaue Übersicht sowol von dem Zustande des gesammten Vermögens als auch von den einzelnen darauf sich beziehenden Rechnungen zu verschaffen. Wie beim Handel liegen demnach die Begriffe von Debet und Credit, auf deutsch Sollen und Haben, auch der Buchhalterei zum Grunde, die in die einfache und in die doppelte oder italien. eingetheilt wird. Letztere kam im 15. Jahrh. in Italien allgemein in Gebrauch, war aber schon 100 Jahre früher in Spanien bekannt und hat das Eigene, daß alle Posten doppelt in die Bücher geschrieben werden. Alle eingehenden Waaren und Gelder werden z.B. den Einsendern derselben gutgeschrieben, d.h. auf ihren Contis im Buche unter der Rubrik Credit oder Haben eingetragen, während alle ausbezahlten Gelder und ausgelieferten Waaren Denen, für deren Rechnung die Ablieferung geschah, belastet, d.h. auf ihren Contis unter Debet oder Soll eingetragen werden. Auf dem Conto der buchführenden Handlung kommen dagegen die empfangenen Werthe unter Debet und die ausgelieferten unter Credit zu stehen, wodurch eine wechselseitige Beziehung zwischen Gläubigern und Schuldnern entsteht, die allen Fehlern möglichst vorbeugt. Dies ist bei der einfachen nicht der Fall, die zwar die einzelnen Posten auch nach Debet und Credit geschieden, allein in besondere Bücher und so einträgt, daß sie einzeln erscheinen, keine Übersicht gewähren, auch nicht zur Entdeckung begangener Fehler führen.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1837., S. 345.
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