[18] Magnaten hießen nach dem Lateinischen in Polen, wie noch in Ungarn, die Mitglieder der vornehmsten adeligen Familien und die höhern Beamten, denen die Theilnahme an der Gesetzgebung des Landes zusteht. In Polen gehörten dazu der hohe Adel, die geistlichen und weltlichen Senatoren, also die Erzbischöfe, Bischöfe, Woiwoden, Kastellane und Minister; in Ungarn aber werden nur die Reichsbarone, nämlich der Palatin, Reichs- und Hofrichter, Ban von Kroatien, Slawonien und Dalmatien und andere Großwürdenträger, die Grafen und Freiherren darunter verstanden.