[258] Nehemīa war nächst Esra (s.d.) der thätigste Wiederhersteller des religiös-bürgerlichen Gemeinwesens der Juden nach ihrer Rückkehr aus der babylon. Gefangenschaft. (S. Babylon.) Er stammte aus priesterlichem oder gar königl. Geschlechte und verwaltete am Hofe des pers. Königs Artaxerxes Longimanus das Amt eines Mundschenken. Auf erhaltene Kunde von dem traurigen Zustande der schon unter Esra und Zerubabel in die Heimat zurückgekehrten Juden, wirkte er sich bei dem Könige um 445 v. Chr. die Bestallung zum Statthalter von Judäa und die Gestattung des Wiederaufbaus der Stadt und Mauern von Jerusalem aus und vollbrachte diesen trotz der Armuth der Juden und der Feindseligkeiten der Samaritaner und Araber. Den religiösnationalen Sinn der Juden wußte er neu zu beleben, indem er in- und außerhalb Jerusalem dem Volke das Mosaische Gesetz vorlesen und durch Priester erklären ließ, was späterhin das Entstehen der Synagogen veranlaßte. Nach zwölfjährigem Aufenthalte kehrte N. nach Persien zurück, mußte aber später zur Abstellung erneuter Misbräuche eine zweite Reise nach Jerusalem unternehmen und starb, spätern jüdischen Nachrichten zufolge, im hohen Alter. Nachrichten von seinem Wirken enthält das im A. T. unter seinem Namen enthaltene, mit spätern Zusätzen versehene Buch.