[577] Priorität, überhaupt so viel wie Vorzug und Vorhergehen, wird das Recht genannt, vor Andern zum Genusse eines Vortheils, zu einem Amte, zur Befriedigung wegen einer Schuldfoderung u.s.w. zu gelangen, was z.B. in dem Falle besonders wichtig ist, wo das Vermögen eines Gemeinschuldners zur Deckung der Gläubiger nicht ausreicht und daher sorgfältig ausgemittelt werden muß, welche Foderungen die Priorität vor andern haben (s. Concurs), oder wer die prioritätischen Gläubiger sind.