Pro rata

[585] Pro rata bedeutet nach Verhältniß; soll der Gewinn eines durch mehre Theilnehmer mit ungleichen Einschüssen an Capital gemachten Geschäfts pro rata unter sie vertheilt werden, so wird eines Jeden Antheil nach Verhältniß des beigesteierten Capitals, im Fall eines Verlustes ebenso Das berechnet, was jeder Einzelne davon auf seinen Antheil zu tragen hat oder an seinem Capitaleinschuß verliert.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 585.
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