Provision

[591] Provisĭon wird im Handel und Geschäftsverkehr die Vergütung für Besorgung eines Geschäfts für Andere genannt, welche Geschäftsleute einander anrechnen. Bei Darlehn auf kurze Zeit und vielleicht ungenügender Sicherheit wird unter dem Namen Provision gewöhnlich in Anrechnung gebracht, was über den gesetzlich geltenden Zinsfuß vergütet werden soll.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 591.
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