[634] Rebellion oder Empörung heißt es, wenn die Unterthanen einer bestehenden Regierung den Gehorsam unrechtmäßigerweise mit den Waffen in der Hand nicht nur verweigern, sondern auch die Veränderung der Personen oder Formen der Regierung beabsichtigen. Theilnehmer solcher Bewegungen heißen der bestehenden Regierung gegenüber Rebellen und so lange die erstere noch im Stande zu sein glaubt, dieselben zu Paaren zu treiben, ohne daß es zu einem förmlichen Bürgerkriege kommt, werden die in ihre Gewalt fallenden Empörer auch als des Verbrechens schuldig verurtheilt und bestraft, welches in dem Begriff von Rebellion eingeschlossen ist. Greift aber die Empörung so um sich, daß sie der Macht der Regierung mehr oder weniger die Wage halten kann, so werden die Gefangenen zwar verwahrt, allein mehr wie Kriegsgefangene betrachtet und wenn die auf solche Weise dem Begriffe der Insurrection, welche sich als rechtmäßig betrachtet, sich nähernde Empörung endlich überwältigt oder durch Vergleich beendigt wird, gewöhnlich von jeder Strafe durch eine Amnestie freigesprochen, von der aber mitunter die Haupturheber und Führer der Empörung ausgenommen bleiben.