Scharfrichter

[60] Scharfrichter nennt man Den, der gesetzlich beauftragt ist, einen zum Tode Verurtheilten mit dem Schwerte hinzurichten. Der Scharfrichter verrichtet weder die sogenannten ehrlosen Hinrichtungen, z.B. Henken, noch das für anrüchig geltende Geschäft der Abdeckerei, wie er auch in frühern Zeiten nicht die Folter ausübte, sondern alles Dieses geschieht und geschah durch den Henker oder gegenwärtig durch die Knechte des Scharfrichters, welche Freiknechte, Abdecker, Caviller und mit dem gemeinsten Ausdrucke Schinder heißen. (S. Abdecker.) Daher war auch der Scharfrichter mit seinen Kindern schon nach den Reichsgesetzen ehrlich, welches mit den Henkern nicht der Fall ist. Die Abdeckerei ist ein einträgliches Privilegium, welches in dem Anspruch auf alles gefallene Vieh besteht, wovon nur die in einer Schäferei gefallenen Schafe ausgenommen sind. Die Abdeckereigerechtigkeit ruht gewöhnlich auf dem Hause des Scharfrichters und wird mit diesem durch Kauf erworben. Die Scharfrichter bilden zusammen eine Zunft und als Meisterstück zur Aufnahme in dieselbe wird die Hinrichtung eines Menschen durch das Schwert betrachtet. Zu jeder Scharfrichterei gehört ein gewisser District, innerhalb dessen der Scharfrichter, welchem jene gehört, zu Vollziehung aller vorkommenden Todesstrafen verpflichtet ist.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1841., S. 60.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: