[119] Schwaben oder schwäbischer Kreis hieß einer der zehn Kreise, in welche das 1806 aufgelöste deutsche Reich zerfiel, und zwar derjenige, welcher den südwestl. Theil Deutschlands umfaßte und die herrlichsten und fruchtbarsten Gauen des deutschen Landes in sich begriff. Er enthielt etwa 620 ! M. mit 2,700,000 Einw., wurde von der Donau durchströmt und von den Schwarzwalde, der Alp und den allgauer Alpen durchzogen. Das schwäb. Land war früher ein Theil des Herzogthums Alemannien, welches einen Theil Frankreichs bildete, aber im I. 843 dem deutschen Reiche einverleibt wurde. Königliche Kammerboten verwalteten das Herzogthum, welches nach Abtrennung von Elsaß und Rhätien Schwabenland hieß, und einer derselben, Erchanger, versuchte es, 915 sich zum selbständigen Herzoge zu machen, wurde jedoch als Aufrührer 917 enthauptet. Hierauf wurde Graf Burkhard zum Herzog von S. vom Volke ausgerufen und behauptete sich als solcher, indem er den deutschen König Heinrich I. als Oberherrn anerkannte. Als deutsches Lehn wurde später das Schwabenland von den deutschen Königen mehrmals vergeben; die schwäb. Städte erhielten von Heinrich IV. das Waffenrecht, und endlich verlieh dieser Kaiser das Herzogthum S. sowie das Herzogthum Franken an den Grafen Friedrich von Hohenstaufen (s.d.), welcher Stammvater des schwäb. Hauses wurde, das den deutschen Königsthron bestieg. Nach dem Untergange des schwäb. Hauses gelangten die Vasallen zur Reichsunmittelbarkeit. Viele schwäb. Städte schlossen sich dem 1254 gestifteten rhein. Bunde an. Die Vasallen untereinander geriethen in Streitigkeiten, welche durch Rudolf von Habsburg nur auf kurze Zeit beigelegt wurden. In den folgenden Streitigkeiten schlossen sich die schwäb. Reichsstädte gewöhnlich dem Kaiser an und erlangten dadurch bedeutende Privilegien. Gegen das Umsichgreifen Östreichs und Würtembergs traten die kleinern schwäb. Landesherren zu dem sogenannten Schlägler-Bunde zusammen, durch den 1367 eine blutige Fehde über ganz S. sich ausbreitete. Die Städte stifteten 1376 den schwäbischen Bund, aus welchem, nachdem er sich über die Rheinlande, Baiern und Franken ausgebreitet, 1384 durch den Zutritt der Fürsten und der Ritterschaft zu Heidelberg der große Bund hervorging. Der Kampf Östreichs mit der Schweiz gab zu neuen Zerwürfnissen Veranlassung, denn während es die Städte mit der Schweiz hielten, stand der Adel Östreich bei. Wegen Verletzung der erlangten Privilegien schlossen Würtemberg, Baden und 17 schwäb. Städte 1405 den marbacher Bund, und 1449 errichteten die Städte zum gemeinsamen Schutze gegen die Landesherren zu Ulm einen immerwährenden Kriegsrath und ein stehendes Heer. Noch großartiger aber war die Vereinigung der Städte, welche 1488 zu Eßlingen unter dem Namen des großen schwäbischen Bundes zu Stande kam. Derselbe bereitete den 1495 von Kaiser Maximilian erklärten ewigen Landfrieden vor. Bei der Kreisverfassung 1512 erhielt der schwäb. Kreis bestimmte Grenzen, und 1563 wurde zu Ulm die Kreisverfassung festgesetzt. Erst die Religionskriege, später der dreißigjährige Krieg thaten dem Lande großen Schaden und brachten besonders die Städte zurück. Die Bestandtheile des schwäb. Kreises waren folgende: das Hochstift Augsburg, die gefürstete Propstei Ellwangen und die gefürstete Abtei Kempten, die Abteien Salmansweiler, Weingarten, Ochsenhausen, Elchingen, Irsee, Ursperg, Kaisersheim, Roggenburg, Roth, Weißenau, Schussenrieth, Marchthal, Petershausen, Wettenhausen, Zwiefalten, Gengenbach, Neresheim, Heggbach, Guttenzell, Rothmünster, Baindt, Söflingen, Isny, Lindau und Buchau, das Herzogthum Würtemberg, die Markgrafschaft Baden, die Fürstenthümer Hohenzollern und Liechtenstein, [119] die Landgrafschaften Klettgau, Stühlingen und Baar, die Deutschordenscommenthurei Alschhausen, die Grafschaften Thengen, Heiligenberg, Öttingen, Friedberg-Scheer, Königsegg, Eberstein, Hohenems, Bondorf, Hohengeroldseck, die gräflich Fugger'schen Lande, die Grafschaft und Herrschaften der Reichserbtruchsessen von Waldburg, die Herrschaften Trochtelfingen, Jungnau, Wiesensteig, Haufen, Möskirch, Tetnang nebst Argen, Mindelheim, Schwabeck, Gundelfingen, Justingen, Eglof, Tannhausen und Burg nebst Neusickingen und die 31 Reichsstädte: Augsburg, Ulm, Eßlingen, Reutlingen, Nördlingen, Schwäbisch-Hall, Rottweil, Überlingen, Heilbronn, Schwäbisch-Gmünd, Memmingen, Lindau, Dünkelsbühl, Biberach, Ravensburg, Kempten, Kaufbeuern, Weil, Wangen, Isny, Leutkirch, Wimpfen, Giengen, Pfullendorf, Buchhorn, Aalen, Bopfingen, Buchau, Offenburg, Gengenbach und Zell am Harmersbach. Nur Würtemberg, Baden, die beiden Hohenzollern und Liechtenstein haben allein die Souverainetät behalten, alle übrigen schwäb. Länder sind theils an die eben genannten, theils an Baiern, die Grafschaft Hohenems an den Kaiser von Östreich, und die Reichsstadt Wimpfen an den Kurfürsten von Hessen gekommen.
Brockhaus-1809: Schwaben · Schwaben · Conradin von Schwaben
Brockhaus-1837: Rudolf von Schwaben
Brockhaus-1911: Schwaben [2] · Schwaben
DamenConvLex-1834: Schwaben · Konradin von Schwaben
Herder-1854: Schwaben und Neuburg · Schwaben
Meyers-1905: Schwaben [2] · Schwaben [1] · Schwaben und Neuburg
Pierer-1857: Schwaben [2] · Schwaben [1] · Schwaben mit Neuburg