Abfindung
[5] Abfindung, Tilgung einer umständlich festzustellenden oder in ihrer Dauer nicht feststehenden Summe durch eine Pauschsumme; A. der Steuer, A. der Rente durch Kapital, der Geschwister durch den Anerben (Ablobung, Auslobung, Auskehrung, Ausradung).