Abfindung

[5] Abfindung, Tilgung einer umständlich festzustellenden oder in ihrer Dauer nicht feststehenden Summe durch eine Pauschsumme; A. der Steuer, A. der Rente durch Kapital, der Geschwister durch den Anerben (Ablobung, Auslobung, Auskehrung, Ausradung).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 5.
Lizenz:
Faksimiles:
5
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika