[83]Appellation (lat.), Anrufung eines höhern Gerichts (gegen eine Verfügung des Unterrichters) zur Prüfung und Entscheidung, ist als Rechtsmittel nach der Deutschen Zivilprozeßordnung durch die Berufung (s.d.) ersetzt.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 83.