[618] Frei von Oblĭgo, ohne Obligo, im Wechselrecht eine dem Indossament beigefügte Klausel, welche bedeutet, [618] daß der Indossant die Haftung nicht übernimmt, wenn der Bezogene den Wechsel nicht annimmt oder nicht zahlt.
Brockhaus-1911: Frei von Bruch · Obligo · Frisch, fromm, froh, frei · Frei Schiff · Frei bis zur Adria
DamenConvLex-1834: Frei, Frey, Freir (Mythologie)
Meyers-1905: Frei von Bruch, frei von Beschädigung, frei von Leckage, frei von Verderb · Oblĭgo · Ohne Obligo · Frei stehende Mauern · Luft macht frei · Frisch, fromm, froh, frei! · Frei bis zur Adria! · Frei ab · Bildung macht frei · Frei Schiff, frei Gut · Frei hier · Frei Gut
Pierer-1857: Im Oblīgo sein · Oblĭgo · Unfrei Schiff, frei Gut · Frei [2] · Frei ab · Frei Schiff, frei Gut · Frei [1]