[814]Hofmeister, im Mittelalter ein Hofbeamter, seit 1889 in Preußen als Titel älterer Kammerherren eingeführt; auch der Aufseher über das Gesinde und die Tagelöhner auf einem Gut; ferner s.v.w. Hauslehrer.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 814.