Holstein

Nordwestdeutschland. I. (Karten) 1. Helgoland 2. Norderney 3. Oldenbg. 4. Lübeck 5. Schwerin 6. Hannover 7. Bremen 8. Wilhelmshav. 9. Prov. Sachsen
Nordwestdeutschland. I. (Karten) 1. Helgoland 2. Norderney 3. Oldenbg. 4. Lübeck 5. Schwerin 6. Hannover 7. Bremen 8. Wilhelmshav. 9. Prov. Sachsen

[820] Holstein, ehemal. Herzogtum in Norddeutschland, zwischen Eider, Unterelbe, Ost- und Nordsee, durch Eider und Kaiser-Wilhelm-Kanal von Schleswig getrennt, bildet seit 1866 den südl. Teil der preuß. Prov. Schleswig-H. [Karte: Nordwestdeutschland I, bei Hannover].

H. war ursprünglich von Sachsen (Nordelbingern) bewohnt und in die vier Gaue Dithmarschen, das eigentliche H., Stormarn und Wagrien mit der Insel Femarn eingeteilt; Karl d. Gr. unterwarf dieselben, überließ aber Wagrien seinen Bundesgenossen, den Obotriten (804). Die ersten drei Gaue bildeten dann einen Teil des Hzgt. Sachsen, Dithmarschen zum Erzbistum Bremen gehörig, die beiden andern unter Vizegrafen. Als solchen setzte Herzog (später Kaiser) Lothar 1110 Adolf I. (gest. 1128) von Schauenburg ein. Adolf II. (1128-64) eroberte Wagrien, Adolf III. (gest. 1225) auch Dithmarschen, mußte aber nach einem unglücklichen Kampfe die vier holstein. Gaue 1203 an Waldemar II. von Dänemark abtreten. Adolf IV. von Schauenburg (gest. 1261) brachte sie 1224 wieder an sich und behauptete sie durch seinen Sieg bei Bornhöved 22. Juli 1227. Dithmarschen kam jedoch wieder an das Erzbistum Bremen. Darauf erfolgten mehrfache Landesteilungen unter die verschiedenen von Adolfs IV. Söhnen und Enkeln gegründeten Linien. Graf Gerhard d. Gr., von der Rendsburger Linie, gebot 1304-40 in Dänemark unumschränkt und erhielt 1326 Schleswig als erbliches Lehn; er gab dasselbe 1330 seinem Neffen, dem Herzog Waldemar von Schleswig, nach dessen Abdankung als König von Dänemark zurück, nach dem Aussterben der schlesw. Herzöge aber ward der holstein. Graf Gerhard VI. (Enkel Gerhards d. Gr.) im Vertrage zu Nyborg 1386 förmlich mit dem Hzgt. Schleswig als einem erblichen dän. Fahnenlehn belehnt. Das so geschaffene Schleswig-H. stand 1386-1459 unter dem schauenburg. Fürstenhaus. Dieses erlosch im Mannsstamm 1459 mit Adolf VIII., worauf die Stände seiner Schwester Sohn, den Grafen Christian von Oldenburg (seit 1448 König von Dänemark), zum Landesherrn von H. erhoben. Kaiser Friedrich III. vereinigte 1474 die Grafsch. H. und Stormarn nebst Wagrien und Dithmarschen zu einem Hzgt. H.; seitdem war es unmittelbares Reichsland (Fahnenlehn) bis 1806. König Christian III. begründete die königl. Hauptlinie, zu welcher die Nebenlinien H.-Sonderburg-Augustenburg und H.-Sonderburg-Beck, seit 1826 H.-Sonderburg-Glücksburg, nur im Verhältnis apanagierter Länder standen, Herzog Adolf (gest. 1586) die herzogl. Hauptlinie H.-Gottorp, von der das jetzige russ. Kaiserhaus, das oldenb. und das 1809 entthronte schwed. Königshaus abstammen. 1773 überließ Großfürst Paul von Rußland seinen Anteil an H. dem dän. Königshaus gegen die Grafsch. Oldenburg und Delmenhorst, die er als Herzogtum der jüngern Linie abtrat. Seitdem teilte H. die Schicksale der dän. Monarchie, mit der es 1806 vollständig vereinigt wurde. 1815 wurde es nebst Sachsen-Lauenburg in den Deutschen Bund aufgenommen. Weiteres s. unter Schleswig-Holstein.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 820.
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