[12]Landesversicherungsamt, die Zentralbehörde einzelner Bundesstaaten, der auf dem Gebiete der Arbeiterversicherung (s.d.) die Rechtsprechung in höchster Instanz sowie gewisse Verwaltungsaufgaben obliegen.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 12.