[39]Leihhaus, Pfandhaus, Lombard, öffentliche (staatliche oder Gemeinde-)Anstalten, bei denen gegen ausreichendes Pfand Geldsummen auf kurze Zeit vorgestreckt werden; erstes öffentliches L. 1462 zu Perugia, in Deutschland 1498 zu Nürnberg.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 39.