[358] Parochīe (grch. paroikía, »Nebenwohnerschaft«, die Fremde), ursprünglich Selbstbezeichnung der Christengemeinden als der Fremdlinge in dieser Welt; dann Bezeichnung des Bischofssprengels (die heutige Diözese); seit Anfang des Mittelalters nicht mehr auf diese, sondern auf die Unterteile der Diözese angewandt; so heute: der Bezirk eines Parŏchus oder Pfarrers, Kirchspiel, Kirchsprengel; Parochiānen, die Angehörigen desselben; Parochiālkirche, die Hauptkirche einer P.; Parochiallasten, kirchliche Steuern der P.; Parochialschulen, die seit dem 6. Jahrh. an die Kirchen angegliederten Schulen, anfangs Geistliche vorbildend, später allgemeine Volksschulen; Parochialzwang, die Verpflichtung der Parochianen, geistl. Amtshandlungen nur bei ihrem Parochus nachzusuchen, wovon das Dimissoriale (s.d.) im einzelnen Falle befreit.