Pupillar

[471] Pupillār (lat.), den Augenstern (Pupille), oder auch Waisen und Unmündige (Pupillen) betreffend. Pupillarische Sicherheit, eine für alle Fälle Deckung gewährende Hypothek, wie sie bei der Ausleihung von Pupillen- (Mündel-)Geldern bedingt wird.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 471.
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