[908]Verbannung und Landesverweisung, nahe verwandte Strafen, bald auf gewisse Orte und Gegenden, bald auf gewisse Zeiträume beschränkt, im modernen Straf- und Polizeirecht nur noch in der Form der Deportation (s.d.) und der Ausweisung vorkommend.
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 908.