Versorgungsanstalten

[917] Versorgungsanstalten, die nach den Grundsätzen des Versicherungswesens bes. für die weniger bemittelten Klassen eingerichteten Anstalten, die den Beteiligten von einem gewissen Alter an oder auch bei Eintritt von Erwerbsunfähigkeit infolge von Unfall Leibrenten oder einmalige Kaiptalauszahlungen gewähren, auch die Auszahlung von Witwen- und Waisenpensionen übernehmen, wie die Kaiser-Wilhelm-Spende, die Knappschaftskassen, die Invaliditäts- und Altersversicherung in Deutschland, die Caisse des retraites pour la vieillesse in Frankreich.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 917.
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