[918] Verwaltungsgerichtsbarkeit, die Gerichtsbarkeit in Streitigkeiten auf dem Gebiete des öffentlichen Rechts. Oberstes Verwaltungsgericht ist in Preußen das Oberverwaltungsgericht in Berlin, unterste Instanz das Kreisverwaltungsgericht (der Kreisausschuß), Mittelinstanz der Bezirksausschuß. In Bayern ist der Instanzenzug: Bezirksamt, verwaltungsrechtlicher Senat der Kreisregierung, Verwaltungsgerichtshof in München.