Fall, Totfall

[172] Fall, Totfall heisst dasjenige Stück der Hinterlassenschaft eines unfreien oder hörigen Hintersassen, das an Stelle des ganzen Erbes, welches in früherer Zeit dem Hofherrn anheimgefallen war, schliesslich noch als Symbol und Zeichen von der Erbfähigkeit des Hofherren übrig blieb. Es besteht aus dem besten Pferd, der besten Kuh, Esel, Schwein, Schaf, bis zur besten Gans oder zum besten Huhn; oft aber aus dem besten Kleide, zumal dem besten selbstverfertigten Kleide. Die zahlreichen Namen für den Fall sind Besthaupt, optimum caput, jus capitale, Teuersthaupt, Hauptrecht, Hauptvall, Vallrecht, Sterbfall, Totfall, Totenzoll, tote Hand, Läss oder Geläss, Erbding, Sterbhaber, Erbrecht, Leibfall, Leibpfennig, Hauptzins, Gewandfall, Watmal, Bestewatmal, kurmiete, bûteil, bûweteil, meist ein Teil des Hausrates oder der gesamten fahrenden Habe an Frucht und an Futter. Schon Urkunden des 8. und 9. Jahrh. erwähnen des Besthauptes, sehr häufig ist es seit dem 11. Jahrh.

Quelle:
Götzinger, E.: Reallexicon der Deutschen Altertümer. Leipzig 1885., S. 172.
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