Galgen

[250] Galgen, got. galga, vom Kreuz Christi, ahd. galgo, mhd. der galge. Sowohl das Wort als die Strafe des Hängens gehen in die älteste Vorzeit zurück. Der älteste Galgen ist der dürre Baum; nach Tac. Germ. 12 hängen die Germanen Landesverräter und Überläufer an Bäumen auf; wahrscheinlich benutzte man dazu bestimmte laublose Bäume an bestimmter Stelle oder, wenn diese ausstarben, eingerammelte Stämme und Pfähle. Das Herbeifahren, Eingraben und Errichten des Galgens wird in den Rechtsquellen ausführlich geschildert. Der Ort des Galgens war an offener Heerstrasse, an Wegscheiden. Statt der hanfenen Seile benutzte man anfänglich Zweige von frischem, zähem Eichen- oder Weidenholz. Uralte Sitte ist die Verhüllung des Antlitzes; Steigerung der Strafe war das Höherhängen, oder dass man Wölfe oder Hunde dem armen Sünder zur Seite hing, welch letzteres besonders bei Juden geschah. Frauen aufzuhängen war gegen die Sitte des Altertums; wo für Männer die Strafe des Galgens ausgesprochen war, wurden Frauen zum Verbrennen, Ertränken oder Steinigen bestimmt. Das Hängen war die eigentliche Diebstahlsstrafe und kommt als solche fast bei allen germanischen Nationen vor. Grimm, Rechtsalt. 682.

Quelle:
Götzinger, E.: Reallexicon der Deutschen Altertümer. Leipzig 1885., S. 250.
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