Galgen

[855] Galgen, 1) eigentlich zwei in die Höhe gerichtete Pfosten, über die ein Querholz liegt; 2) da an einer solchen Vorrichtung gewöhnlich die zum Henken verurtheilten Verbrecher aufgeknüpft werden, das Gerüst, woran dies geschieht, auch wenn es von anderer Figur ist. Besteht der G. aus einer runden, gemauerten, terrassenförmigen Erhöhung, um darauf auch köpfen u. rädern zu können, u. sind auf demselben steinerne Säulen (meist 3), zwischen denen Hölzer (Galgenhölzer) befestigt sind, um an denselben den Missethäter aufhängen zu können, so heißt der ganze Bau Hochgericht; ist dagegen keine gemauerte Terrasse erhöht, u. besteht der G. blos aus drei gemauerten Säulen od. erhöhten Pfosten, so heißt er Dorfgalgen; u. wenn er blos aus einer Säule, in die eine Pfoste rechtwinkelig eingelassen ist, besteht, Schnellgalgen (Kniegalgen, Soldatengalgen). In der Gaunersprache heißt der G. die Feldglocke. Die G. liegen meist außerhalb bewohnter Orten auf hohen Punkten (Galgenberg) u. wo möglich auf nicht angebauten Stellen. Da Errichtung od. Ausbesserung eines G. nach altem Vorurtheil anrüchig macht, so werden gewöhnlich, wenn dieselbe vorkommt, alle Baugewerke des ganzen Districtes, in dem der G. errichtet werden soll, versammelt. Der Richter reicht zu diesem Geschäft den ersten Stein u. haut das Holz, aus dem er gebaut werden soll, an, u. alle Gewerke arbeiten dann sammt u. sonders an dem G., od. es werden durch das Loos Einige bestimmt, die ihn bauen. Wenn zur Galgenstrafe verurtheilte Verbrecher entflohen sind, so wird ihr Name an den G. geschlagen, s. Strafe; 3) erhöhtes Querholz am hintern Theile des Karrens, worauf beim Drucken der Deckel ruht, s.u. Buchdruckerpresse; 4) (Seew.), ein Gerüste am Bord, nach Art des G-s, um die Schiffsglocke zu tragen; auf den Grönlandsfahrern 2 Krahnen hinter der Besahnrüste, um ein Boot darauf zu hissen; Galgenschaluppe, ein scharf gebautes Ruderboot bei den Nordländern, das auf dem G. gehißt wird; 5) (Salzw.), ein Gerüst über dem Eingange der Salzstätte, um Salz darauf zu stellen; 6) der senkrecht stehende Baum, in welchem[855] der Schwängel eines Schöpfbrunnens geht; 7) (Pferdew.), an manchen Kambaren ein Stück in Gestalt eines Bogens; daher Galgenbiß, Galgengebiß od. Galgenmundstück (vgl. Kanthare).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 855-856.
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