[185] Concurrenz der Verbrechen oder Strafen, im Criminalrecht das gleichzeitige Zusammentreffen mehrerer Verbrechen oder Strafen bei einem Individuum; bei der idealen C. werden mehrere Verbrechen durch eine und dieselbe Handlung verübt, bei der materiellen gelangen mehrere von derselben Person verübte Verbrechen zur Aburtheilung.
Herder-1854: Concurrenz [1]
Pierer-1857: Concurrenz der Verbrechen · Concurrenz der Klagen · Concurrenz