Concurrenz [2]

[185] Concurrenz der Verbrechen oder Strafen, im Criminalrecht das gleichzeitige Zusammentreffen mehrerer Verbrechen oder Strafen bei einem Individuum; bei der idealen C. werden mehrere Verbrechen durch eine und dieselbe Handlung verübt, bei der materiellen gelangen mehrere von derselben Person verübte Verbrechen zur Aburtheilung.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 185.
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