[504] Ehegericht, zur Beurtheilung aller ehelichen Rechtsstreitigkeiten: Klagen aus dem Verlöbniß, Ehescheidung, Status der Kinder, Lebensunterhalt, Vermögensverhältnisse. In einigen Ländern sprechen hierüber die Kirchenbehörden, in andern besondere staatliche E.e oder [504] auch die gewöhnlichen Civilgerichte. Ueber die kathol. Scheidung zu Tisch u. Bett entscheidet der Bischof.