[642]Exequatur, lat., er vollziehe! Das E. eines Handelsconsuls ist die ihm von der Regierung, bei welcher er accreditirt ist, zugestandene Erlaubniß zur Ausübung seiner Functionen.
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 642.